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In vielen Unternehmen laufen die Geschäfte nicht so gut im Moment. Da freut man sich über jede Möglichkeit der Kostensenkung. Eine könnte diese sein Angenommen, Sie haben 2 Kinder, die in der Firma mit arbeiten und beide hatten einen Firmenwagen. Bei dem älteren ist der Leasingvertrag jetzt ausgelaufen und sie haben erst einmal keinen neuen geleast. Die beiden müssen sich jetzt einen Wagen teilen. Dann dürfen Sie auch den geldwerten Vorteil auf der Gehaltsabrechnung halbieren.

Schon vor sieben Jahren entschied der Bundesfinanzhof in diesem Sinne: „Bei gemeinsamer Nutzung eines betrieblichen Kfz durch mehrere Arbeitnehmer ist der pauschale Nutzungswert durch die Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen“ (BFH, 15.05.02, VI R 132/00, BStBl 03 II, 311).

Hat der Wagen einen Listenpreis von z. B. 20.000 Euro brutto, versteuert jeder Ihrer Söhne jeweils 100 Euro. Fahren beide gemeinsam zur Arbeit, ist auch dieser Wert zur halbieren. Beispiel: Bei 10 km Entfernung wären das 30 Euro für jeden (0,03 % x 10 km x 20.000 Euro, geteilt durch 2). Letzteren Wert können Sie übrigens pauschal versteuern mit 15 %.

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