Derzeit können Unternehmer „sonstige Versicherungen“ für maximal 2.400 Euro im Jahr absetzen. Als Unternehmer in diesem Sinne gelten alle, die für ihren Krankenversicherungsschutz in voller Höhe selbst aufkommen müssen – also ohne Arbeitgeberunterstützung – somit auch sozialversicherungsfreie GmbH-Geschäftsführer. Unter den Begriff „sonstige Versicherungen“ fallen Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflichtversicherungen, aber eben auch Pflege- und Krankenversicherungen.
Das Problem: Gerade bei kinderreichen privat versicherten Familien sind die Krankenversicherungsbeiträge oft deutlich höher. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, hier ab 2010 nachzubessern.
So sieht die Neuregelung aus: Unternehmer können nun 2.800 Euro pro Jahr (Arbeitnehmer 1.900) für alle sonstigen Versicherungen absetzen. Aber – und das ist der zentrale Unterschied: Wenn die Basis-Krankenversicherung teurer ist als diese Höchstbeträge, kann man diese auf jeden Fall in unbeschränkter Höhe absetzen. Die anderen Versicherungen fallen dann aber unter den Tisch.
Durch eine so genannte „Günstiger-Prüfung“ rechnet das Finanzamt, was besser ist: Alles absetzen, aber nur bis 2.800 Euro, oder nur den Basis Krankenversicherungsschutz, den aber in unbegrenzter Höhe.
Beispiel 1: Otto ist 30 Jahre alt und für 150 Euro monatlich privat krankenversichert. In diesem Beitrag sind 10 % so genannte Komfort-Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) enthalten. Diese gelten nicht als „Basis-Krankenversicherung“. Otto zahlt außerdem im Jahr 200 Euro Pflegeversicherung und 200 Euro Unfallversicherung. Ottos neuer Höchstbetrag ab 2010 sind 2.800 Euro im Jahr. Man muss jetzt eine Günstiger-Prüfung anstellen. Also: Krankenversicherung 1.800 + Pflegeversicherung 200 + Unfallversicherung 200 = 2.200 Euro. Nun muss man prüfen: Ist Basiskrankenversicherung + Pflegeversicherung vielleicht höher? Basiskrankenversicherung = 90 % von 1.800 = 1.620 Euro + Pflegeversicherung 200 = 1.820 Euro. 2.200 Euro sind besser als 1.820, somit kann Otto 2.200 Euro absetzen.
Beispiel 2: Norbert ist 50 und zahlt 400 Euro im Monat für die private Krankenversicherung. 10 Prozent entfallen auf Komfort-Leistungen. Zusätzlich zahlt er im Jahr 200 Euro Pflegeversicherung und 200 Euro Unfallversicherung. Die Günstiger-Prüfung ergibt: 4.800 Krankenversicherung + 200 Pflegeversicherung + 200 Unfall = 5.200 Euro. Norbert darf aber höchstens 2.800 Euro absetzen. Ist die Basis-Krankenversicherung + Pflegeversicherung vielleicht teurer? Rechnen wir nach: 90 % von 4.800 sind 4.320 + 200 Pflege = 4.520 Euro. Das sind deutlich mehr als die 2.800 Euro. Norbert darf also 4.520 Euro absetzen. Seine Unfallversicherung fällt dann freilich unter den Tisch.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß