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Wenn Sie sich in Ihrer Familie Geld leihen, um damit Betriebsmittel oder Mietwohnungen zu finanzieren, sollten die Konditionen banküblich sein. Sind sie das nicht, sondern unüblich günstig oder ungünstig, lässt das Finanzamt den Abzug der Zinsen nicht zu. Ein aktueller Fall bestätigt das aufs Neue.

Eine Anwaltsgattin kaufte 2 Mietwohnungen. Das Geld lieh sie sich von der Bank und ihrem Ehemann. Die Zinsen wollte sie von den Mieteinnahmen absetzen. Doch daraus wurde nichts – zumindest bezüglich der Zinsen an ihren Mann. Begründung des Finanzamts: Ein Fremder hätte der Frau diese Summe niemals geliehen, ohne Sicherheiten zu verlangen. Schließlich verdiene sie nur 8.000 bis 15.000 Euro im Jahr. Außerdem hätte ein Fremder den Kredit wegen der niedrigen Einkünfte der Frau nicht ohne Sicherheit vergeben. Auch eine spätere Zinssenkung von 9 auf 6 Prozent sei unüblich, so die Richter.

Fazit für Sie: Schließen Sie Darlehensverträge innerhalb der Familie nur zu banküblichen Konditionen – und Sicherheiten! – ab. (FG Baden-Württemberg, 2 K 10/06)

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