Der Fall Zumwinkel bringt einige Anleger mit „schwarzen“ Auslandsanlagen um den Schlaf. Denn die 5-Millionen-Prämie für den Daten-Dieb dürfte auch einige biedere Schweizer Bankangestellte auf dumme Gedanken bringen. Deshalb wird nun eine Welle von Selbstanzeigen erwartet. Dazu hier die wichtigsten Informationen
Was bewirkt die Selbstanzeige? Sie führt zur Straffreiheit. Aber nur dann, wenn man die Steuern umgehend nachzahlt und die Tat noch nicht entdeckt war.
Wann ist eine Tat entdeckt? „Entdeckt“ bedeutet, dass das Finanzamt die konkrete Straftat entdeckt haben muss. Erst wenn feststeht, dass die Zinsen nicht in der Steuererklärung angegeben wurden, ist die Tat entdeckt.
Ist es für jemanden zu spät, der auf der 5-Millionen-DVD genannt ist? Nein. Erst, wenn das Finanzamt durch Abgleich mit den Steuererklärungen festgestellt hat, dass Zinseinkünfte nicht erklärt wurden und der Sünder dies weiß oder hätte wissen müssen. Allein dass das Finanzamt Kenntnis von einer Geldanlage hat, genügt nicht. Dann ist noch Zeit für eine strafbefreiende Selbstanzeige.
Steht man nach einer Selbstanzeige lebenslang unter erhöhter Überwachung? Kaum. Selbstanzeigen sind mittlerweile etwas ganz Alltägliches. Die Finanzämter können schon aus Kapazitätsgründen nicht jeden Fall dauerhaft beobachten.
Was ist, wenn man die Steuern nicht nachzahlen kann? Das ist gefährlich. Man kann zwar erst einmal die berichtigte Erklärung abgeben und dann mit dem Finanzamt über eine Ratenzahlung verhandeln. Oft wird dies vom Finanzamt akzeptiert. Dann ist die Selbstanzeige wirksam. Wenn das Finanzamt die Ratenzahlung aber nicht akzeptiert, droht die Bestrafung.
Für welche Zeiträume sollte man Selbstanzeige abgeben? Nur für die letzten 5 Jahre. Für vorherige Jahre kann man eh' nicht mehr bestraft werden. Da wäre die Selbstanzeige sinnlos.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß