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Geben Sie Ihren Mitarbeitern Geld für Tennis- oder Squashplätze, ist das lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für Fitness-Studio-Beiträge dürfte nichts anderes gelten. (BFH, 27.09.96, BStBl 97 II, 146)

So bleibt es allerdings steuerfrei: Schließen Sie als Arbeitgeber einen Vertrag mit dem Fitness-Studio ab und beträgt der Brutto-Mitgliedsbeitrag je Arbeitnehmer höchstens 45,83 Euro pro Monat, ist das ein steuerfreier Sachbezug (§ 8 Abs. 2 S. 9 EStG). Denn der Mitgliedsbeitrag wird nur mit 96 Prozent angesetzt, und Sachbezüge bis 44 Euro pro Monat bleiben steuerfrei (Probe: 45,83 minus 4 Prozent = 43,99 Euro).

Voraussetzung: Sie gewähren sonst keine kostenlosen Sachbezüge. Benzingutscheine, Bahnfahrkarten oder ähnliches neben dem Fitness-Studio sind also dann tabu. Fahrgeld oder Handy sowie sonstige Zusatzleistungen, für die es eine Extra-Steuerbefreiungsvorschrift gibt, können Sie aber problemlos zusätzlich gewähren.

In der Literatur und Beraterkreisen kursiert bisweilen eine andere Auffassung: Auf zweckgebundene Geldleistungen, (z.  B. Zuschüsse des Arbeitgebers für Beiträge der Arbeitnehmer an einem Sportverein oder Fitnessclub) könne die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nicht in Anspruch genommen werden. (BFH, 27. 10. 04, BStBl. II 05, 137)

Man muss jedoch genau differenzieren: In diesem Urteil ging um zweckgebundene Zuschüsse an die Arbeitnehmer. Und da ist es klar, dass das ein Geld- und kein Sachbezug ist. Wenn hingegen die Firma den Vertrag mit dem Studio abschließt und direkt zahlt, liegt sehr wohl ein Sachbezug vor.

Völlig steuerfrei geht es übrigens so: Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich einen Fitnessraum zur Verfügung, handelt es sich um eine steuer- und beitragsfreie Leistung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im überwiegenden betrieblichen Interesse. (H 19.3 LStR 2008, vgl. „Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen“)

Ausblick: Das Jahressteuergesetz stellt eine Steuerbefreiung von bis zu 500 Euro „zur betrieblichen Förderung der Gesundheit“ pro Jahr und Mitarbeiter in Aussicht. Sobald das endgültig beschlossen ist, werden wir Sie über die praktischen Einsatzmöglichkeiten dieses neuen Freibetrags informieren.

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