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Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie wollen Ihren gebrauchten Geschäftswagen für 40.000 Euro netto plus Mehrwertsteuer verkaufen. Es meldet sich der rumänische Autohändler Dumitru, der – ohne zu handeln – 40.000 Euro in bar mitbringt. Er sagt: „Sie können mir das Auto mehrwertsteuerfrei als EU-Export liefern, denn ich bin Autohändler in Bukarest. Hier meine Umsatzsteuer-ID-Nr. RO 1234567“. Sie geben ihm das Auto gegen 40.000 Euro bar und verbuchen das Ganze als „umsatzsteuerfreien Umsatz“ (§ 4 Nr. 1b UStG). Eine spätere Umsatzsteuerprüfung durch das Finanzamt ergibt, dass dieser Autohändler gar nicht existiert und die Umsatzsteuer-ID-Nr. falsch war. Der Betriebsprüfer behandelt daraufhin die 40.000 Euro als Bruttokaufpreis und verlangt von Ihnen 6.386 Euro Mehrwertsteuer (19/119 von 40.000 Euro).

Das können Sie vermeiden: Die Umsatzsteuer-ID-Nr. können Sie unter der Internet-Adresse http://evatr.bff-online.de komfortabel überprüfen. Dort müssen Sie zunächst Ihre eigene Umsatzsteuer-ID-Nr. eintragen und sodann das Land und die Umsatzsteuer-ID-Nr. des Kunden. Es erscheint zunächst nur der Hinweis „UST-ID-Nummer ist gültig“ (oder ungültig). Das nützt Ihnen im Ernstfall noch nichts.

Qualifizierte Bestätigung ist wichtig: Anschließend fordern Sie die qualifizierte Bestätigung an, die auch darüber Auskunft gibt, ob die Umsatzsteuer-ID-Nr. mit den Angaben des Kunden übereinstimmt.

Achtung: Der Firmenname muss bis auf das I-Tüpfelchen genau mit dem übereinstimmen, was der Unternehmer seinem Finanzamt angegeben hat. Allerdings bietet auch diese bloße Internet-Abfrage noch keine endgültige Sicherheit. Um diese zu erreichen, müssen Sie noch unten auf die Schaltfläche „Amtliche Bestätigungsmitteilung anfordern“ klicken, und dann bekommen Sie innerhalb von ein bis zwei Tagen ein offizielles Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, welches Ihnen die Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID-Nr. bestätigt.

Was Sie nun noch tun sollten: Überprüfen, ob Ihr Ansprechpartner überhaupt legitimierter Inhaber bzw. Vertreter der Firma ist, die zu vertreten er vorgibt. Denn sonst könnte sich der Dumitru aus unserem Beispielsfall die Daten eines real existierenden Autohändlers in Bukarest besorgt haben. Also unbedingt Ausweis zeigen lassen, kopieren und ebenso ggf. eine Vollmacht.

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