Können Sie Abschreibung und Zinsen und auch Instandhaltungsaufwendungen auch bei leerstehenden Wohnungen absetzen? Das ist durchaus möglich, aber nur solange Sie sich ernsthaft um die Vermietung bemühen. Sie dürfen sich allerdings nicht wundern, wenn dem Finanzamt nach 10 (zehn!) Jahren Leerstand der Kragen platzt.
Aktuelles Urteil: Ein Vermieter hatte zwar 10 Jahre lang immer wieder Vermietungsinserate geschaltet, aber hinsichtlich der Miethöhe und der Person des Mieters offenkundig überzogene Vorstellungen gehabt. Gleichwohl wollte er 10 Jahre lang seine Vermietungsverluste absetzen.
Das Urteil sinngemäß: „Sie wollen nicht ernsthaft vermieten, also können Sie auch keine Kosten absetzen. Ihre immer gleichen Vermietungsinserate nützen Ihnen da auch nichts mehr.“ (FG München, 14.10.09, 1 K 845/09, EFG 2010, 325)
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß