Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Können Sie einem guten Mitarbeiter ein iPhone steuergünstig zukommen lassen? In der Tat gibt in § 40 Absatz 2 Nr. 5 EStG eine Pauschalierungsvorschrift, wonach man die Steuer – ohne Sozialabgaben – mit 25 Prozent pauschalieren kann, sofern man „unentgeltlich oder verbilligt Personalcomputer übereignet; das gilt auch für Zubehör und Internetzugang.“

Hier möchte man auf den ersten Blick stutzen, denn ein iPhone ist ja kein Personalcomputer. Allerdings heißt es in den amtlichen Lohnsteuerrichtlinien, welche das Steuergesetz präzisieren (R 40.2 Absatz 5 LStR): „Telekommunikationsgeräte, die (…) nicht für die Internetnutzung verwendet werden können, sind von der Pauschalierung ausgeschlossen.“

Das bedeutet im Umkehrschluss: Telekommunikationsgeräte, die (…) für die Internetnutzung verwendet werden können, sind NICHT von der Pauschalierung ausgeschlossen. Und da man mit einem iPhone unstreitig ins Internet gehen kann, kann somit die Übereignung eines iPhone mit 25 Prozent Lohnsteuer pauschaliert werden.

Ihr Steuerberater Wachenheim

Dienes + Weiß
 

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader