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Mini-Nebenjob beim selben Arbeitgeber – geht das? Steuerlich ja, sozialversicherungsrechtlich nein. Das Finanzgericht Münster hatte zwar vor einigen Jahren genehmigt, dass man beim selben Inhaber zwei Arbeitsverhältnisse haben kann (FG Münster, 21.02.03, EFG 03, 864).

Beispiel: Herr Meier arbeitet von 9 bis 17 Uhr in der Firma Müller im Büro. Am Samstag tritt er dort noch einen Hausmeister-Job auf 400-Euro-Basis an.

Aber: Die Sozialkassen hatten wohl Angst vor einem Wegbrechen von Einnahmen und wollen das Modell nicht anerkennen. (Rundschreiben des Spitzenverbandes der Sozialversicherung vom 14.10.09 unter 2.1.1.)

Fazit: Ein Arbeitnehmer kann einen Mini-Job nur bei anderen natürlichen oder juristischen Person haben. Z. B. Arbeitgeber 1 = Frau Meier, Arbeit-geber 2: Herr Meier. Oder: Arbeitgeber 1 = Meier Entwicklungs GmbH, Arbeitgeber 2 = Meier Vertriebs-GmbH. Dann klappt es. Beim gleichen Inhaber wird es sozialversicherungsrechtlich nicht mehr anerkannt.

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