Photovoltaikanlagen sieht man mittlerweile auf sehr vielen Dächern. Falls Sie wegen Montage einer neuen Photovoltaikanlage Ihr Dach erneuern müssen, können Sie die Mehrwertsteuer aus diesen Kosten vom Finanzamt zurückverlangen. Denn es handelt sich hier um einen Eingangsumsatz, um umsatzsteuerpflichtige Stromlieferungen ausführen zu können.
In dem kürzlich entschiedenen Fall war das alte Dach mit asbesthaltigen Eternitplatten gedeckt gewesen, auf die man keine Photovoltaikanlage montieren durfte. Außerdem wurde das Dach noch erweitert, weil man auf diese Art und Weise eine effizientere Anlage montieren konnte.
Das Gerichtsurteil: Aus den Dachdeckerarbeiten war der Vorsteuerabzug möglich. (FG Nürnberg, 29.09.09, EFG 2010, 833, rkr.)
Wohlgemerkt: Das gilt auch für private Dächer und Mietshäuser.
Ihr Steuerberater Grünstadt
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