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Gewerbeflächen kann man mit oder ohne Mehrwertsteuer vermieten. (Ausnahme: Vermietung an Ärzte oder Versicherungsvertreter – geht nur mehrwertsteuerfrei.)

Vermieten oder mieten Sie eine Gewerbefläche mit Mehrwertsteuer, unterliegt alles, aber auch wirklich alles 19 Prozent Mehrwertsteuer, was der Mieter an den Vermieter zahlt. Auch Nebenkosten, die normalerweise eigentlich ohne Mehrwertsteuer sind (Grundsteuer, Müll) oder nur mit 7 Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet werden (z. B. Wasser). Auf all das muss 19 Prozent USt. oben drauf. Das wird häufig falsch gemacht, indem hier die Mehrwertsteuer nicht oder nicht mit den vollen 19 Prozent aufgeschlagen wird.

Nachteilige Folge: Der Vermieter muss trotzdem 19 Prozent Mehrwertsteuer aus den erhaltenen Nebenkostenzahlungen ans Finanzamt abführen. Der Mieter hat aber wegen der falschen Rechnung keinen Vorsteuerabzug.

Umgekehrt gilt: Vermieten Sie umsatzsteuerfrei (was auch bei Gewerbeflächen jederzeit Ihr gutes Recht ist), sind auch Stromlieferungen vom Vermieter an den Mieter zwingend umsatzsteuerfrei. Falls das E-Werk also nicht direkt an den Mieter liefert, verliert der Vermieter den Vorsteuerabzug aus den Stromrechnungen. (BMF, 21.07.09, IV B 9 – S 7168/08/10001, BStBl. I 09, 821)

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