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Urlaubsgeld kostet so hohe Abgaben, dass beim Mitarbeiter nicht viel ankommt. Hier drei Alternativideen:

Erholungsbeihilfe: Wandeln Sie das Urlaubsgeld (teilweise) in Erholungsbeihilfe um. Ein Familienvater mit 2 Kindern kann auf diese Weise 364 Euro pro Jahr netto bekommen (156 + 104 für die Frau plus 2 x 52 für die Kinder). Sie zahlen aber nur 25 Prozent Pauschalsteuer. Beachten Sie zwei Einschränkungen: Sozialversicherungsrechtlich wird nur die Umwandlung von Einmalzahlungen anerkannt, auf die kein Rechtsanspruch besteht (z. B. aus Arbeits- oder Tarifvertrag). Und: Die Erholungsbeihilfe können Sie zwar splitten, Sie dürfen jedoch die Jahresgrenze nicht überschreiten.

Dienstwagen mitgeben: Das ist natürlich nur ein „Zuckerl“ für Arbeitnehmer, die nicht ohnehin schon einen haben. Beispiel: Arbeitnehmer Schulze hat eigentlich keinen Dienstwagen. Für seinen Italien-Urlaub im August darf er aber einen zurzeit nicht genutzten Firmen-Passat (Listenpreis 40.000 Euro) benutzen. Für diesen einen Monat versteuert Schulze nur 400 Euro – das war's. Die Firma bezahlt das gesamte Benzin. Mautgebühren muss Schulze aber selber zahlen – die sind nicht von der Ein-Prozent-Regel umfasst.

Datentarif spendieren: Damit Schulzes Kinder auch in Italien YouTube-Videos ansehen können, erweitert die Firma Schulzes Handy-Tarif um ein Drei-Monats-Datenroaming-Paket. Das kostet keine Steuern. Und um Schulze darüber hinwegzutrösten, dass er im Urlaub seine geschäftlichen Mails abrufen soll, bekommt er noch das passende Notebook im Wert von 200 Euro geschenkt. Das kostet nur 50 Euro Pauschalsteuer.

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