Peer Steinbrück hat in seinen letzten Tagen als Bundesfinanzminister zwar noch ein so genanntes „Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz“ auf den Weg gebracht, das erhöhte Mitwirkungspflichten vorsieht, falls man Geschäftsbeziehungen in Steueroasen unterhält. Welches Land als Steueroase gilt, sollte aber in einer separaten Liste festgelegt werden. Diese Liste ist nun erschienen und siehe da: Sie ist leer.
Weltweit wird also derzeit kein einziges Land als Steueroase eingestuft. Dadurch ist das ganze Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz ein zahnloser Tiger.
Sie müssen also nichts Besonderes beachten, wenn Sie Waren aus Fernost, Amerika oder sonst woher beziehen. Mit genauen Nachforschungen müssen Sie allerdings rechnen, falls Sie Provisionen oder Beratungshonorare an dubiose Gesellschaften in Liechtenstein oder auf den Caymaninseln bezahlen. Hier könnte das Finanzamt auf die Idde kommen, dass in Wirklichkeit Sie selbst hinter der Gesellschaft stecken …
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß