Ein Fahrtenbuch muss gegen Manipulationen geschützt sein. Deshalb akzeptiert das Finanzamt nur handschriftliche Bücher oder spezielle elektronische Fahrtenbücher, bei denen nachträglich nichts geändert werden kann. Excel-Tabellen oder sonstige Computerdateien haben keine Chance, weil man diese jederzeit nachträglich erstellen könnte.
Ein neues Urteil sieht das etwas großzügiger: Eine Kombination aus (abgekürzten) handschriftlichen Eintragungen und ergänzenden Computer-Aufstellungen ist auch in Ordnung (FG Berlin-Brandenburg, 14.04.10, 12 K 12047/09, juris). Aber nur, weil das Haupt-Fahrtenbuch handschriftlich, zeitnah und geschlossen (d. h. gebunden und keine losen Blätter) geführt wurde. Die Computer-Datei enthielt lediglich ergänzende Angaben zu den aufgesuchten Kunden und zur Fahrtroute. Da alles zusammenpasste und die Kilometerstände manipulationssicher handschriftlich in das Büchlein eingetragen worden waren, wurde diese Art der Fahrtenbuch-Führung anerkannt. Der Bundesfinanzhof muss diese Methode noch absegnen.
(BFH VI R 33/10)
Wann lohnen sich überhaupt die Mühen eines Fahrtenbuchs? Vor allem bei niedriger Privatnutzung und bei Autos mit niedrigen Kosten und hohem Listenpreis.
Ihr Steuerberater Freinsheim
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