Minijobs sind für den Arbeitnehmer rentenversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt dafür pauschale Rentenversicherung, was dem Minijobber aber keine Vorteile bei seiner Rente bringt. Ein Arbeitnehmer, der etwas für seine Rente tun will, kann jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und freiwillig dazuzahlen. Bei normalen Minijobs zahlt der Minijobber 4,9 Prozent dazu, das sind 19,60 Euro.
Vermeiden Sie unangenehme Überraschung für Jobber im Privathaushalt: Dort beträgt die Zuzahlung nicht 4,9 sondern 14,9 Prozent – das sind immerhin 59,60 Euro. Wenn ein Minijobber aber statt der von ihm eingeplanten 400 Euro netto nur noch ca. 340 Euro netto bekommt, kann das zu Ärger führen.
Achtung: Die Option zur freiwilligen Zuzahlung kann nicht widerrufen werden. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt im Übrigen für alle gleichzeitigen Minijobs. Beispiel: Susi arbeitet bei der Müller GmbH für 200 Euro und im Privathaushalt Meier ebenfalls für 200 Euro. Bei der Müller GmbH will sie freiwillige Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, da sie das ja nicht mal 10 Euro im Monat kostet. Woran Susi nicht dachte: Dadurch muss ihr auch der Privathaushalt Meier 14,9 % vom Lohn abziehen (= 29,80 Euro).
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß