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Die meist günstigere Möglichkeit zu einer gemeinsamen Ehegattensteuererklärung fällt nicht erst mit der Scheidung weg. Auch wer dauernd getrennt lebt, muss getrennte Steuererklärungen abgeben.Wenn sich Herr und Frau Meier beispielsweise im Januar 2011 trennen, können sie für 2010 noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Für 2011 auch, denn zu Beginn des Jahres 2011 haben sie ja noch zusammen gelebt. Ab 2012 ist aber Schluss mit dem günstigen Splitting-Tarif.

Einen Grenzfall hatte nun der Bundesfinanzhof zu entscheiden: Die Ehefrau hatte im November 2000 angekündigt, sich trennen zu wollen, der Mann ging daraufhin auf Kur, die bis Januar 2001 dauerte. Unmittelbar nach seiner Rückkehr zog er aus. Das Finanzamt sagte: „Trennung im Jahr 2000“. Die Entscheidung des Gerichts nun jedoch: Erst der tatsächliche Auszug 2001 begründet die Trennung, nicht die bloße Ankündigung der Trennung in 2000. (BFH, 28.04.10, III R 71/07, BFH/NV 10, 374)

Tipp für „abgekühlte Ehepaare“: Auch wer über mehrere Jahre getrennt lebt, kann noch gemeinsame Steuererklärungen abgeben, sofern hin und wieder ein Versöhnungsversuch unternommen wird, der zumindest in einem gemeinsamen Wochenende bestehen sollte. Vorsicht: Werden solche Versöhnungsversuche nur gegenüber dem Finanzamt behauptet, um den günstigen Splittingtarif zu bekommen, und verpetzt der eine Ehepartner dann im Zuge eines Rosenkriegs im Verlauf der Scheidung den anderen beim Finanzamt, kann das übel enden. Ansonsten aber  bleibt es beim günstigen Splittingtarif, der im Ernstfall jedes Jahr bis zu 12.650 Euro Steuern einsparen kann.

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