Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

 

Unterlagen die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems (z.B. elektronische Kasse) erstellt worden sind, sind während der Dauer der Aufbewahrungsfrist (mindestens 10 Jahre) jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren.

 

Steuerliche Anerkennung der digitalen Unterlagen bei Bargeschäften

 

Komplette Speicherung aller steuerlich relevanter Daten auf dem entsprechenden Gerät.

 

Unzulässige Aufbewahrung

 

Unzulässig sind die folgenden Aufbewahrungsformen:

 

       Verdichtung der Daten

       Ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen

       Ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form

 

Speicherung auf externen Datenträgern

 

Eine Speicherung auf einem externen Datenträger ist zulässig, soweit innerhalb des Gerätes eine entsprechende Speicherung nicht möglich ist. Die gespeicherten Daten müssen unveränderbar und maschinell auswertbar sein.

 

Nachweisbarkeit des Einsatzortes und der Einsatzzeiträume

 

Die konkreten Einsatzorte und –zeiträume der Geräte sind zu protokollieren.

 

Aufbewahrungspflicht für Bedienungsanleitungen etc.

 

Die zum Gerät gehörenden Organisationsunterlagen, Bedienungsanleitung, Programmieranleitung und alle Weiteren Anweisungen zur Programmierung des Geräts müssen aufbewahrt werden.

 

Ihr Steuerberater Maxdorf

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader