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Jeder Betriebsprüfer und jeder Lohnsteuerprüfer sucht als erstes nach betrieblichen Autos, für die niemand einen Privatanteil versteuert. So etwas kann und darf es in der Logik eines Finanzbeamten nicht geben. Vor allem so genannte „Poolfahrzeuge“ lassen keinen Prüfer kalt, der etwas auf sich hält. Früher ließ sich der Prüfer meist vom Betrieb selbst oder vom Steuerberater eine Liste der Autos geben, auf der dann bisweilen das eine oder andere Auto „vergessen“ wurde.

Heutzutage geht das so: Die Prüfer besorgen sich meist vor der Prüfung vom Kraftfahrzeugsteueramt eine Liste aller Autos, die auf den Betrieb zugelassen sind. So kann dann viel zielgerichteter und lückenloser nach unversteuerten Pkws gefahndet werden, die niemandem zugeordnet sind. Falls es auch in Ihrem Betrieb Fahrzeuge gibt, für die niemand eine Privatnutzung versteuert, tun Sie gut daran, sich für diese Autos vor der Prüfung eine gute Argumentationsstragie zurechtzulegen.

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