Ein erheblicher Wermutstropfen bei der Abgeltungsteuer ist, dass man keine Werbungskosten von seinen Zinseinnahmen abziehen darf. Darüber ärgern sich vor allem diejenigen, die Geldanlagen mit Kredit finanziert haben oder Kosten haben wie z. B. hohe Depotgebühren oder Vermögensverwalterhonorare.
Jetzt gibt es eine neue Musterklage: Der Bund der Steuerzahler unterstützt jetzt ein Musterverfahren (FG Münster, Az. 6 K 607/11 F) gegen dieses Abzugsverbot. Eine andere Musterklage betrifft Abgeltungsteuer und Stückzinsen (FG Münster, Az. 2 K 3644/10).
Falls auch Sie betroffen sind: Wenn Sie bei Ihren Kapitalerträgen erhebliche Werbungskosten haben, die das Finanzamt nicht zum Abzug zulässt, sollten Sie gegen Ihren Einkommensteuerbescheid innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einlegen und unter Hinweis auf dieses Aktenzeichen Ruhen des Verfahrens beantragen.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß