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Dass sich das Steuerrecht mehrmals im Jahr ändert, sind wir gewohnt. Weitaus seltener sind Änderungen des Bilanzrechts. Für die Bilanz 2010 gab es nun eine solche: das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz kurz BilMoG. Hier drei der wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten:

1. Aktivierungsmöglichkeit selbst entwickelter Produkte und Patente: Bisher mussten Sie Entwicklungskosten eines neuen Produktes sofort in den Aufwand buchen. Jetzt können Sie diese Kosten als Vermögensgegenstand bilanzieren und dadurch einen höheren Gewinn ausweisen. Erfreulich: Für das Finanzamt brauchen Sie diesen höheren Gewinn nicht anzugeben, hier können Sie weiterhin die Entwicklungskosten sofort als Aufwand wegbuchen.

2. Aktivierungspflicht für Gemeinkosten:
Das war bisher nur ein Wahlrecht, in Zukunft ist es Pflicht. In der Praxis wird das allerdings für viele nicht relevant sein, wenn man steuerlich schon immer Fertigungsgemeinkosten und Materialgemeinkosten zu den Herstellungskosten dazu rechnen musste. Nur in der Handelsbilanz durfte man sich ärmer rechnen. Beispiel: Zum Bilanzstichtag haben Sie 1.000 Exemplare eines bestimmten selbst hergestellten Produkts auf Lager. Sie haben 30.000 Euro für das Material ausgegeben und 70.000 Euro für die Fertigungslöhne. Die Summe davon (die Einzelkosten) in Höhe von 100.000 Euro waren bisher die Untergrenze Ihres handelsrechtlichen Wertansatzes. Hier müssen Sie nun noch Fertigungs- und Materialgemeinkosten hinzurechnen, also z. B. (anteilige) Miete für die Produktionshalle, Abschreibung der Maschinen, kalkulatorische Zinsen für das Anlagevermögen oder Stromkosten.

3. Erhöhung Pensionsrückstellungen:
Diese Änderung betrifft vor allem GmbH-Geschäftsführer, die selbst eine Pensionszusage haben, sowie alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Direktzusage erteilt haben (nicht verwechseln mit der Direktversicherung). Für solche Zusagen müssen Rückstellungen gebildet werden, die durch das BilMoG massiv ansteigen werden, weil die bisherigen Rückstellungen viel zu niedrig waren. Ärgerlich: Steuerlich bleibt es bei den niedrigen Rückstellungen, so dass zwar Ihre Bilanz verpfuscht wird, Sie aber trotzdem keine Steuern sparen können. Entwarnung: Das betrifft wie gesagt, nur Unternehmen, die sich unmittelbar selbst verpflichtet haben, Betriebsrenten zu zahlen.

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