Hier ein Tipp für alle, die Minijobber beschäftigen und mit etwas handeln, was diese gut gebrauchen können: Kommen fleißige Mitarbeiter manchmal über die 400-Euro-Grenze, dann bezahlen Sie den Überhang doch einfach mit Rabattgutscheinen. Das ist möglich bis zu 1.080 Euro im Jahr.
Beispiel: Susi arbeitete auf Minijob-Basis in einem Modegeschäft. Im April hat sie für 600 Euro gearbeitet. Sie bekommt 400 Euro in bar und einen 200-Euro-Gutschein für den Laden ihres Arbeitgebers. Die Gutscheine sind steuer- und sozialabgabenfrei und zählen bei der 400-Euro-Grenze nicht mit.
Einschränkung: Das klappt nur, wenn der Mini-Jobber mit dieser Art der Bezahlung einverstanden ist, und wenn die Gutscheine für Ihr eigenes Sortiment gelten. Kaufen Sie nämlich extra Ware anderweitig ein oder verteilen Sie Gutscheine für fremde Geschäfte, dann gilt die Steuerbefreiung für Mitarbeiter-Rabatte nicht. (§ 8 Absatz 3 EStG)
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß