Wenn Sie also eine Finca auf Mallorca oder ein Ferienhaus auf Teneriffa besitzenund dieses hin und wieder vermietet haben, ist der Gewinn aus einem Verkauf grundsätzlich steuerpflichtig.
Im Fall von Spanien kommt Ihnen aber das Doppelbesteuerungsabkommen zu Hilfe: Dieses schließt das Besteuerungsrecht des deutschen Finanzamts aus. Welche Steuern allerdings in Spanien anfallen, hatte das (deutsche) Gericht nicht zu klären. (Nieders. FG 04.03.10, EFG 2010, 1133)