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Manche sagen zum Thema Testament: „Ist mir doch egal, wenn es wegen meines Testaments Streit gibt, das bekomme ich ja alles nicht mehr mit.“ Aber kann es Ihnen wirklich egal sein, wenn in Ihrer Familie sinnloser Streit ausbricht? Und dadurch auch Ihr „Denkmal“ demontiert wird?

Klare Festlegung, wer was bekommt: Wer schreibt „Meine Frau bekommt die Hälfte, meine drei Kinder jeweils ein Sechstel“, kann das machen, sofern er ausschließlich ein Bankkonto besitzt. Wer diverse Immobilien besitzt, verursacht mit solchen Bestimmungen Streit um die Bewertung, was viel Geld und unnütze Gutachtergebühren kostet. Schreiben Sie lieber ganz klar: „Meine Frau bekommt das Eigenheim in der Blumenstraße, meine Tochter Susi das Mietshaus in der Tulpenstraße, mein Sohn Hans die Anteile an der XY-GmbH.“ Wenn es dabei deutlichen Wertunterschiede gibt, können Sie entweder selber Ausgleichsbestimmungen (bitte in Euro, sonst geht der Streit wieder los!) treffen oder den Kindern klar machen, warum jemand weniger erhält als der andere.

Erbenstellung und Vermächtnis klar unterscheiden: „Mein Neffe Klaus soll Erbe meines Porsche 911 werden“, ist missverständlich. Denn Sie wollen ihm eigentlich nur ein Vermächtnis zuteilen, aber zur Erbengemeinschaft soll er wohl gerade nicht gehören. Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich professionell beraten.

Der schlimmste Fehler: Gar kein Testament. Dann entsteht eine Erbengemeinschaft, welche bald einer Schlangengrube gleicht. Streit um die Aufteilung und die Verwaltung des Nachlasses ist programmiert. Ein Testament kann sich nur jemand sparen, der nur einen einzigen gesetzlichen Erben hat (z. B. kinderloses Ehepaar ohne Geschwister und ohne lebende Eltern).

Formfehler: Eigentlich sollte es bekannt sein, dass ein Testament von vorn bis hinten per Hand geschrieben werden muss. Dennoch kommen immer wieder Computer- oder Schreibmaschinentestamente vor. Die sind soviel wert wie gar kein Testament.

Sind Sie schon sehr alt?
Hier besteht die Gefahr, dass sich Erben, die sich zu kurz gekommen fühlen, Ihre Testierfähigkeit anzweifeln. Sollte hieran nur der leiseste Zweifel bestehen, sollten Sie ein ärztliches Zeugnis beifügen, das Ihre Testierfähigkeit bestätigt.

Testamentsvollstrecker: Ein Bankkonto kann man leicht durch fünf teilen, dafür braucht man keinen Testamentsvollstrecker. Ist aber Unternehmensvermögen oder sind umfangreiche Immobilien im Spiel, sind die Erben oft überfordert. Oft gibt es Streit um die Verwaltung oder Erben setzen sich gemeinschaftlich über Ihren letzten Willen hinweg. Vermeiden Sie das, indem Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Suchen Sie sich am besten zwei oder drei Leute, die für einander einspringen können, falls einer bei Ihrem Tode bereits verstorben ist. Sprechen Sie mit denjenigen und schlagen Sie die Vergütung nach der jeweils aktuellen Tabelle des Deutschen Notarinstitutes vor.

Testament verschwunden:
Sind Sie sicher, dass Ihr Testament niemandem in die Hand fallen kann, dem der Inhalt nicht passt? Stellen Sie sich vor, Ihr „missratener“ Sohn findet als erster Ihr Testament, in dem er enterbt wird. Was wird er wohl machen? Lösung: Testament beim Notar abfassen oder beim Amtsgericht hinterlegen.

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