Luxushandys erkennt das Finanzamt nicht als Betriebsausgaben an: In einem aktuellen Streitfall hatte ein Zahnarzt ein Handy für 5.200 Euro über die Praxis laufen lassen. Er begründete die Anschaffung mit der Notwendigkeit, für Schmerzpatienten auch abends und am Wochenende erreichbar zu sein. Zutreffenderweise stellte das Gericht aber fest, dass dafür ein normales Handy ausgereicht hätte (Kostenobergrenze laut Gericht: 300 Euro).
Leider wissen wir nicht, welche Marke der Zahnarzt verwendet hat. Es soll sich laut Urteil um die „Marke V“ handeln, welche Handys mit Gold oder Platin, Diamanten oder Keramik herstellt.
Fazit: Innovative Smartphones sind in Ordnung, auch wenn sie etwas teurer sind. Die 300-Euro-Grenze gilt unseres Erachtens nur für simple Handys, mit denen man nur telefonieren kann. Sofern es einen betrieblichen Grund für ein Blackberry oder iPhone gibt, darf das Gerät ruhig auch etwas teurer sein. Goldene oder brillantbesetzte Handys können hingegen nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. (FG Rheinland-Pfalz, 14.07.11, 6 K 2137/10, juris)
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß