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Sie können maximal das 2-½-Fache eines Jahresbeitrages an privaten Krankenversicherungsbeiträgen freiwillig vorauszahlen und sofort im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe absetzen. Der Clou:Diese Vorauszahlungen sind auch über die steuerlichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen hinaus voll absetzbar.

Und: Sie können dadurch in den Folgejahren die Beiträge für andere Vorsorgeaufwendungen (Lebensversicherung, Haftpflicht usw.) geltend machen, weil die PKV-Beiträge nicht schon den Höchstbetrag auffressen. Diese Vorauszahlung sollten Sie allerdings mit der Versicherung absprechen, aber dagegen wird sich kaum ein Unternehmen wehren. (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG)

Achtung: Berücksichtigt wird nur der Anteil der Vorauszahlung, der auf den so genannten „Basiskrankenversicherungsschutz“ entfällt. Reguläre Beiträge und Vorauszahlungen für so genannte Komfortleistungen (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer usw.) können dann insgesamt nicht abgesetzt werden, auch etwaige Unfallversicherungsbeiträge fallen dann unter den Tisch.

Beispiel: Ludwig ist 50 und zahlt 400 Euro im Monat für die private Krankenversicherung. Zehn Prozent davon entfallen auf Komfortleistungen. Außerdem zahlt Ludwig im Jahr 200 Euro Pflegeversicherung und 200 Euro Unfallversicherung. Da die Beiträge von Ludwig den Höchstbetrag von 2.800 überschreiten, greift die „Basisregelung“, wonach er den Basisschutz plus Pflegeversicherung unbeschränkt absetzen kann. Das sind also 4.320 Euro Krankenversicherung (90 Prozent von 4.800 Gesamtbeitrag) plus 200 Euro Pflegeversicherung = 4.520. Ludwig möchte Steuern sparen und zahlt zusätzlich 10.800 Euro Krankenversicherungsbeiträge (4.320 x 2,5) voraus.

Wermutstropfen: Seine Unfallversicherung und die Komfortleistungen fallen unter den Tisch, die könnte Ludwig aber ohnehin nicht absetzen, weil sie den Höchstbetrag übersteigen.

Fazit: Diese Vorauszahlungs-Option lohnt sich vor allem für Versicherte, deren Beiträge so hoch sind, dass sie ohnehin nur den Basis-Schutz absetzen können. Weitere Voraussetzung: Man hat genug Geld „herumliegen“.

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