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Nur für Bilanzierer

Neuanschaffungen von (Nicht-GWG-)Wirtschaftsgütern sind nicht schlecht, sofern man wenigstens die Sonderabschreibung bekommt. Ansonsten bringt z. B. ein im Dezember neu gekauftes Auto nur 1/12 von 16,7 Prozent Jahresabschreibung – das hat keinen großen Effekt auf die Steuerbelastung 2011.

Reparaturen und Renovierungen sind sofort abzugsfähig: Hier muss nichts abgeschrieben oder verteilt werden. Lassen Sie ein Auto, eine Maschine oder Ihr Betriebsgebäude reparieren oder renovieren, dann ist alles sofort noch 2011 abzugsfähig.

Reparatur muss noch 2011 ausgeführt werden: Die Maßnahme muss noch in 2011 abgeschlossen sein. Wann die Rechnung gestellt wird oder wann sie bezahlt wird, ist gleichgültig. Rechnungsstellung: Falls die Rechnung erst mit 2012er-Rechnungsdatum kommt, sollte allerdings ein Hinweis auf der Rechnung enthalten sein, dass die Maßnahme 2011 abgeschlossen wurde. Noch besser ist freilich ein 2011er-Rechnungsdatum. Das Zahlungsdatum ist egal, denn Sie können den Aufwand als Verbindlichkeit im Jahr 2011 einbuchen.

Sonderfall überfällige Reparaturen: War die Reparatur so überfällig, dass man sie eigentlich hätte längst erledigen müssen (undichtes Dach, Auto mit abgelaufenem TÜV usw.), dann reicht es auch, wenn die Reparatur bis Ende März 2012 nachgeholt wird. Dann ist in der 2011er-Bilanz noch eine Rückstellung für unterlassenen Instandhaltungsaufwand zulässig. (§ 249 Abs. 1 HGB)

Kann man alles sofort absetzen? Beim Gebäude in Ihrem Eigentum ist es wichtig, dass die renovierten Dinge zum Gebäude selbst gehören, also z. B. Fenster, Elektro, Dach, Fußböden, Teppich, WC usw. Bei all dem wirkt sich ein Ersatz sofort zu 100 Prozent steuerwirksam aus. Beleuchtungskörper gehören auch zum Gebäude, außer sie sind separat abschreibbare und nutzbare Lampen, z. B. Stehlampen. Hier würde Ihnen eine Anschaffung noch in letzter Minute wenig bringen. In gemieteten Räumen kann es sein, dass größere Maßnahmen als „Mietereinbauten“ angesehen werden und nur über die Laufzeit des Mietvertrages abgesetzt werden können. Bitte bei gemieteten Räumen zuerst Ihren Steuerberater um Rat fragen.

Ihr Steuerberater Deidesheim

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