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Über ein „UND-Konto“ können Ehegatten nur gemeinsam verfügen. Das ist unpraktisch, weil beide gleichzeitig in der Bank erscheinen müssen. Viel praktischer und verbreiteter ist daher das „ODER-Konto“. Hier kann der eine oder der andere Ehepartner jeweils alleine verfügen. Geht es hier nur um ein paar tausend Euro, ist das unbedenklich. Geht es aber um Hunderttausende oder gar um ein Millionen-ODER-Depot, wird es gefährlich, denn drei Gefahren tauchen auf:

1. Schenkungssteuer: Geht auf dem Konto ein Betrag ein, der nur einem der Ehepartner zusteht (z. B. aus Firmen- oder Grundstücksverkauf), gilt das Geld zur Hälfte automatisch als dem anderen Ehegatten geschenkt.

2. Rückerwerb bei der Erbschaftssteuer – Beispiel: Das Millionen-ODER-Depot wurde aus Geld des Ehemannes gespeist. Ein ODER-Konto gehört aber per Definition zu 50 Prozent der Ehefrau. Stirbt diese zuerst, muss der Mann die Hälfte des Depots als Erbschaft versteuern, obwohl das Geld doch von ihm selbst stammt.

3. Scheidung: Ein ODER-Konto gehört per Definition zu 50 Prozent der Ehefrau. Wird die Ehe geschieden, kann sie stets die Hälfte des Kontos für sich verlangen.

Unser Rat: Größere Geldbeträge auf getrennten Konten/Depots verwalten. Oder eine Ehegatten-GbR gründen und das ODER-Konto/Depot als GbR-Konto führen. Eine Ehegatten-GbR vermeidet nämlich alle drei Nachteile.

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