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Niemand kann einem Arbeitnehmer seine Ansprüche auf die gesetzliche Rente wegpfänden. Folgerichtig hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die 2005 eingeführte Rürup-Rente für Selbständige auch in punkto Pfändungsschutz weitgehend gleichzustellen.

In der Ansparphase kann ein pfändungssicherer Rückkaufswert von maximal 238.000 Euro aufgebaut werden. Bis zum Lebensalter 29 kann man jährlich 2.000 Euro in Sicherheit bringen, bis 39 jährlich 4.000 Euro, und so steigen die maximal möglichen Beiträge weiter an (genaue Tabelle: siehe § 851c ZPO).

Beachten Sie: Das gilt nur für Rürup-Renten, bei denen kein Kapitalwahlrecht besteht. Für normale private Rentenversicherungen gibt es keinen Pfändungsschutz. In der Auszahlungsphase (= im Rentenalter) kann immer noch gepfändet werden, was über dem Sozialhilfesatz liegt.

Fazit: Die Rürup-Rente ist ein interessanter Zusatz, um zumindest einen Teil der Altersversorgung vor Gläubigern bei einer etwaigen Insolvenz in Sicherheit zu bringen. Dieser Schutz ist ansonsten für kein Wertpapierdepot und keine private Rentenversicherung und keine Immobilie möglich.

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