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Überlegen Sie doch bei Ihrer nächsten Geschäftsreise, ob Sie nicht noch ein paar Tage Urlaub dran hängen. Früher war so etwas steuerlich bedenklich, weil dann der betriebliche Charakter der Reise und damit die Abzugsfähigkeit im Ganzen in Frage gestellt waren.

Seit einigen Urteilen der Jahre 2009 bis 2011 hat sich das Ganze stark entspannt: So lange es einen klar nachvollziehbaren beruflichen Grund für die Reise gibt und die Aufteilung eindeutig möglich ist, kann man den betrieblichen Teil der Reise absetzen, und nur der private Teil muss privat bezahlt werden. (BFH, 21.09.09, DStR 10, 101, GrS 1/06)

Macht der berufliche Teil 90 Prozent oder mehr der Reise aus, können Sie alles absetzen, nimmt der private Teil der Reise 90 Prozent oder mehr ein, fällt alles unter den Tisch – auch der berufliche Teil. (BMF, 06.07.10, DStR 10, 1522)

Beispiel: Sie sind drei Tage auf Messebesuch in Barcelona und hängen noch drei Urlaubstage dran. Ganz einfach: Die Hälfte der Reisekosten ist betrieblich abziehbar, die Hälfte ist privat. Wer seinen (nicht in der GmbH tätigen) Partner mitnimmt, sollte sich vom Hotel schriftlich bestätigen lassen, was ein Einzelzimmer gekostet hätte, denn die Differenz ist privat veranlasst.

Beachten Sie: Der Hauptanlass der Reise sollte nachvollziehbar eindeutig betrieblich sein, z. B. Termine mit Geschäftspartnern, ein Kongress oder ein Messebesuch. Sammeln Sie so viele Belege wie möglich, die Ihre berufliche Veranlassung der Reise belegen können. Schwierig wird es mit allgemein beruflich veranlassten Reisen. Wer drei Wochen quer durch die USA reist, um „Geschäftskontakte zu knüpfen“, kann das nach wie vor nicht als Geschäftsreise absetzen.

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