Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Bei Autounfällen Ihrer Mitarbeiter gibt es 2 x 2 unterschiedliche Fälle: Zunächst muss unterschieden werden, ob der Unfall auf der Fahrt zur oder von der Arbeit passiert ist oder ob es sich um eine Dienstfahrt handelte. Dann muss unterschieden werden, ob der Arbeitnehmer mit seinem eigenen Privatauto unterwegs war oder mit einem Dienstwagen.

Anmerkung: Steuerlich und arbeitsrechtlich relevant sind nur (teilweise oder ganz) vom Arbeitnehmer verschuldete Unfälle. Denn ansonsten ergibt sich ja kein finanzieller Schaden, weil die gegnerische Versicherung zahlen muss.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit dem Privatauto: Wenn der Mitarbeiter auf einem Teil des Schadens sitzen bleibt, kann er diesen (seit 2009 wieder) zusätzlich zur Entfernungspauschale absetzen. Steuerfrei ersetzen können Sie diesen Schaden nicht.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit dem Dienstwagen: Steuerliche Relevanz ergibt sich nur, wenn Sie den Mitarbeiter in Regress nehmen, also Schadensersatz von ihm verlangen. Das könnte der Mitarbeiter steuerlich absetzen. Übernimmt der Betrieb den Schaden, bleibt die Sache für den Mitarbeiter folgenlos (Ausnahme: Alkohol, siehe unten).

Betriebliche Fahrten mit dem Dienstwagen: Ist Ihr Arbeitnehmer schuld an dem Unfall und verlangen Sie keinen Schadensersatz von ihm, muss er das nicht versteuern. Ausnahme Alkohol: Ist der Unfall durch Alkoholmiss­brauch des Arbeitnehmers verursacht, muss der Arbeitgeber Schadens­ersatz verlangen. Tut er das nicht, muss der Arbeitnehmer die Übernahme des Schadens als geldwerten Vorteil versteuern.

Unfall mit Privatwagen auf Dienstreise: Zahlt der Arbeitnehmer den Schaden selber, kann er das absetzen. Auf Dienstreisen können Sie dem Arbeitnehmer einen von der Versicherung nicht übernommenen Schaden an seinem Privatwagen auch steuerfrei ersetzen. Zum Schaden können gehören die Reparaturkosten des eigenen Autos, des Unfallgegners, Gutachter-Kosten, Gerichts- und Anwaltskosten. Wird das Auto nicht repariert und ist die Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen, kann man eine Wertminderung ansetzen. Nicht ansetzen kann man den merkantilen Minderwert (schlechtere Verkäuflichkeit eines Unfallwagens). Die Hochstufung des Arbeitnehmers in der Versicherung wegen des Unfalls kann man nicht ersetzen, das ist mit den pauschalen Kilometersätzen abgegolten.
 
Und wie sieht so ein Autounfall arbeitsrechtlich aus? Müssen Sie als Arbeitgeber einen Schaden am Privatwagen übernehmen? Das müssen Sie definitiv nicht bei Fahrten in die Arbeit oder nach Hause. Das ist Privatsache des Arbeitnehmers. Anders bei einer Dienstfahrt auf Ihre Anordnung: Bei einem leicht fahrlässig durch den Arbeitnehmer verursachten Unfall auf einer Dienstreise muss der Arbeitgeber den Schaden ersetzen. Voraus­setzung: Sie als Chef haben die Dienstreise angeordnet oder zumindest gewusst und geduldet, dass der Arbeitnehmer seinen Privatwagen dafür einsetzen wird.

Keine oder begrenzte Ersatzpflicht des Arbeitgebers:
Wurde der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Alkoholeinfluss verursacht, muss der Arbeitgeber nichts ersetzen. Bei Grenzfällen (mittelschwere Fahrlässigkeit) kommt es zu einer Aufteilung der Schuld und der Schadensersatzpflicht je nach Einzelfall. Der Arbeitgeber muss dann nur einen Teil des Schadens oder gar nichts ersetzen.

Ihr Steuerberater Freinsheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader