Derzeit noch wird Unternehmensvermögen mit 85 oder sogar 100 Prozent von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese enorme Bevorzugung von Unternehmensvermögen gegenüber anderem Vermögen geäußert.(BFH, 05.10.11, II R 9/11, DB 2011, 2581)
Wahrscheinlich wird die Sache noch dieses Jahr beim Bundesverfassungsgericht landen. Wie das ausgehen wird, weiß keiner.
Gefahr droht aber noch von anderer Seite: Die schwarz-gelbe Regierung wird die nächste Bundestagswahl wohl kaum überstehen. Ziemlich sicher wird die SPD an der nächsten Regierung beteiligt sein und die Kritik des Bundesfinanzhofs als Steilvorlage zur Abschaffung der Begünstigung von Unternehmensvermögen nutzen. Das nach dem bekannten SPD-Motto, „endlich mal die Vermögenden zur Kasse zu bitten.“ Es ist also damit zu rechnen, dass die Privilegien für die Unternehmensnachfolge ab 2014 wegfallen. Wer also ohnehin eine Unternehmensnachfolge plant, tut gut daran, diese vorzuziehen. Denn die derzeit geltende extreme Begünstigung für Betriebe wird bald Geschichte sein.
Achtung – bitte keine Schnellschüsse! Nur eine mögliche Steuer-Ersparnis sollte freilich nicht alleiniger Anlass für eine Unternehmensübertragung sein.
Ihr Steuerberater Grünstadt
Dienes + Weiß