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Haben Sie Geld übrig und überlegen sich, das an einen Angehörigen zu verleihen? Denken Sie daran, dass hier der normale Steuersatz bis zu 42 Prozent plus Soli, ggf. sogar „Reichensteuer“ fällig wird, während bei der Bank­­­­­an­lage maximal 25 Prozent plus Soli abgezogen werden.

Der erhöhte Steuersatz für Zinsen gilt immer dann, wenn der Angehörige seinerseits die Zinsen absetzen kann (z. B. bei Kredit fürs Mietshaus oder den Betrieb). Leihen Sie das Geld hingegen für den privaten Hausbau (Zinsen nicht abzugsfähig), bleibt es auch bei Angehörigen bei 25 Prozent Steuer. Wer auf seine Zinseinnahmen nur 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen will, legt sein Geld also lieber bei der Bank an.

Und wenn Sie Ihrem Familienmitglied unbedingt helfen wollen, können Sie gegenüber der Bank eine Bankbürgschaft aussprechen, wenn diese den Kredit sonst nicht ausreichen will.

Ihr Steuerberater Maxdorf

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Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

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