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Betriebsvermögen wird derzeit fast völlig freigestellt, wenn es übertragen wird. Die Zweifel daran, dass diese Regelung die Bundestagswahl 2013 überleben wird, werden nun verstärkt durch ein Gutachten, das der „Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums“ am 2. März 2012 erstellt hat. Darin empfiehlt der Beirat sogar, die Steuerverschonung für Unternehmensnachfolge bei der Erbschaftssteuer völlig aufzuheben.
 

Mein Rat: Wer ohnehin plant, den Betrieb bzw. KG- oder GmbH-Anteile auf die nächste Generation zu übertragen, sollte sich sputen. Allerdings sollte man keinesfalls nur aus steuerlichen Gründen überhastet Übertragungen durchführen, wenn das Gesamtkonzept noch nicht steht oder die Nachfolger gar nicht in der Lage oder willens sind, den Betrieb weiterzuführen.

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