Die Steuersparbranche hat sich ein neues Gestaltungsmodell ausgedacht. Man beteiligt sich an einer ausländischen Personengesellschaft, die Gold in großen Mengen kauft. Den Beteiligten werden sofort hohe Verluste zugewiesen, die durch Verbuchung der Goldeinkäufe als „Materialaufwand“ entstehen. Diese Verluste reduzieren den deutschen Steuersatz durch den „negativen Progressionsvorbehalt“ erheblich – im Extremfall sogar auf Null.
Ein späterer Verkauf des Goldes wirkt zwar steuersatzerhöhend. Da die Beteiligten aber sowieso meistens dem Spitzensteuersatz unterliegen wirkt sich das kaum aus.
Doch dieses Steuersparmodell steht auf wackligen Beinen: Die Bundesregierung hat dazu verlauten lassen, dass in Zukunft die Gewinnerzielungsabsicht solcher Gesellschaften verstärkt geprüft werden soll und falls diese nicht vorliegt, Verluste nicht anerkannt werden. Zusätzlich würde geprüft, ob diese Gesellschaften nicht bilanzieren müssten. Auch dann würde das ganze Modell nicht mehr klappen. (hib – heute im bundestag Nr. 309 und BT-Drucks. 17/9870)
Bereits in der Vergangenheit hat sich oft gezeigt, dass vermeintlich clevere Steueroptimierungsgestaltungen entweder gar nicht funktionieren oder der Steuer-Spareffekt durch enorme Kosten wieder aufgezehrt wird.
Ich rate daher – auch unter dem Aspekt der fraglichen steuerlichen Anerkennung – generell zu erhöhter Vorsicht bei solchen Gestaltungen. Am besten Finger weg.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß