Die Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte ("Mini-Jobs") ist von 400 EUR auf 450 EUR ab VZ 2013 angehoben worden.
Die Gleitzone für sog. Midi-Jobs reicht dann von 450,01 EUR bis 850,00 EUR.
Das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis hinsichtlich der Einbeziehung von geringfügig Beschäftigten in die Rentenversicherung ist umgekehrt worden: geringfügig entlohnte Arbeitnehmer sind künftig rentenversicherungspflichtig, können sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (Opt-Out-Regelung).
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß