Falls Sie Ihr Unternehmen an Ihre Kinder übertragen, werden dabei in aller Regel hohe Beratungs- und Notarkosten anfallen. Die Finanzverwaltung lässt den Abzug als Betriebsausgabe aber nicht zu, weil sie sagt, die Betriebsübergabe sei rein privat durch familiäre Überlegungen veranlasst.
Dagegen hat der Bund der Steuerzahler nun ein Musterverfahren angestrengt, das unter dem Aktenzeichen IV R 44/12 beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Tipp: Falls Sie Kosten für die Unternehmensnachfolge hatten, sollten Sie diese durchaus als Betriebsausgabe deklarieren (aber bitte nicht heimlich versteckt, sondern ganz offen erkennbar für das Finanzamt, sonst könnten Sie sich Ärger einhandeln). Und falls das Finanzamt den Abzug ablehnt, legen Sie Einspruch gegen den Bescheid ein und beantragen unter Hinweis auf das oben genannte Aktenzeichen „Ruhen des Verfahrens“ nach § 363 Abgabenordnung.
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß