Es gerät zwar angesichts der aktuellen Schlagzeilen in den Hintergrund, aber es gibt auch steuerehrliche Anleger, die ihr Geld in der Schweiz anlegen. Wer sich nun – um auch nur den leisesten Anschein einer Steuerhinterziehungsabsicht zu vermeiden – statt für die Quellensteuer für das automatische Meldeverfahren nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) entscheidet, wird unter Umständen trotzdem von den deutschen Finanzämtern durchleuchtet.
Unser Rat für Anleger mit Geld in der Schweiz:
- Sie werden nicht umhin kommen, die von Ihrer Schweizer Bank gemeldeten Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne daraufhin zu überprüfen, ob diese mit den Vorschriften des deutschen Einkommenssteuerrechts übereinstimmen. Das kann nämlich nicht automatisch vorausgesetzt werden.
- Sollten Sie in der Presse lesen, dass ausgerechnet bei Ihrer Bank in der Schweiz Daten geklaut wurden, kann ein vorsorgliches Fax an das Finanzamt nicht schaden, in dem Sie ausdrücklich darum bitten, von Steuerfahndungsmaßnahmen Abstand zu nehmen, weil Sie Ihre Einkünfte bereits lückenlos offengelegt haben und nicht mit den Schummlern in einen Topf geworfen werden wollen.
Unser Rat: Überprüfen Sie, ob Ihnen ein Konto in der Schweiz bzw. Liechtenstein wirklich Vorteile bietet. Eine Zurückverlagerung von weißem Geld nach Deutschland erspart Ihnen viel Arbeit und Steuerberatungshonorare, da bei Anlage in Deutschland mit Abzug der deutschen Abgeltungssteuer für Sie alles erledigt ist und nichts mehr angegeben werden muss.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß