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Bisher konnte man bei den Reisekosten sechs Euro Verpflegungsmehraufwand geltend machen oder einem Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen, wenn dieser mindestens acht Stunden vom Betrieb und von der Wohnung weg war. Ab 2014 gibt es zwölf Euro. Das ist erst einmal schön.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied ab 2014: Die zwölf Euro gibt es nicht bei mindestens, sondern bei mehr als acht Stunden Abwesenheit. Das sollte man vor allem bedenken, wenn Formulare im Umlauf sind, wo man ankreuzt: Acht Stunden, neun Stunden usw. Eine Minute Überschreitung reicht schon aus, um in den Genuss der zwölf Euro zu kommen.

Übrigens: Die Zwischenstufe mit mindestens 14 Stunden Abwesenheit fällt ab 2014 weg (BMF, 30.09.13, BStBl. I 13, 1279, Rz. 46). Die zwölf Euro gibt es eben schon ab acht Stunden und einer Minute.

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