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Wenn Sie ein Grundstück von einem Bauträger kaufen und diesen Bauträger dann auch mit dem Bau des Hauses beauftragen, wird Grunderwerbssteuer nicht nur auf das Grundstück, sondern auch auf den Bau fällig. Das allerdings nur dann, wenn von vornherein feststeht, dass der Verkäufer des Grundstücks den Zuschlag für das Bauvorhaben bekommt.

Aktueller Fall: Eine Frau kaufte ein Grundstück und beauftragte den Verkäufer, den Rohbau zu erstellen. Um den Innenausbau wollte sie sich selbst kümmern. Monate später beauftragte sie dann die Baufirma, die das Grundstück verkauft hatte, auch noch mit dem Innenausbau. Das Finanzamt wollte auf alles Grunderwerbsteuer kassieren, doch das Finanzgericht schmetterte das ab. Zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs habe nicht festgestanden, dass die Dame dieses Unternehmen auch mit dem Innenausbau beauftragen würde.

Fazit: Grunderwerbsteuer ist in diesem Fall nur auf das Grundstück und den Rohbau fällig. (FG Düsseldorf, 27.04.16, 7 K 1532/15 GE)

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