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Der Immobilienmarkt in vielen Großstädten ist völlig überhitzt. Manche meinen nun, man könnte auf Zwangsversteigerungen ein Schnäppchen machen. Stimmt das?

Schnäppchen sehr unwahrscheinlich: Bei vielen „normalen“ Objekten ist der Gerichtssaal überfüllt, und das Höchstgebot liegt oft weit über dem Schätzwert. In München, Berlin oder Hamburg eine Eigentumswohnung günstig zu ergattern, diese Vorstellung können Sie leider abhaken.

Schnäppchen schon eher wahrscheinlich:
Je teurer ein Objekt, desto dünner wird die Luft. Klar: Ein Haus für zwei Millionen Verkehrswert kommt für weniger Leute in Frage, als eines für 400.000 Euro.

Gewerbeobjekte können interessant sein: Falls Sie ein neues Gebäude für Ihr Unternehmen suchen, können Sie vielleicht wirklich ein Schnäppchen machen. Gewerbeimmobilien sind naturgemäß nur für wenige interessant. Ein Zuschlag weit unter dem Schätzwert ist durchaus realistisch.

Vor dem Termin unbedingt im Gericht anrufen: Viele Versteigerungen werden kurzfristig wieder abgesagt, manchmal erst einen Tag, manchmal sogar erst eine Stunde vor dem Termin! Ein Anruf bei Gericht kurz vorher spart Ihnen unnütze Fahrten.

Achtung Teilungsversteigerung: Solche werden nicht von der Bank beantragt, sondern meist von zerstrittenen Ehepartnern oder Erbengemeinschaften. Vorsicht: Hier werden die Grundschulden, anders als bei der normalen Zwangsversteigerung, nicht(!) gelöscht. Dadurch sind diese Termine für Außenstehende oft uninteressant.

Denken Sie auch daran:
In der Regel können Sie nur mitbieten, wenn Sie einen bestätigten Bankscheck in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswerts dabei haben. Den sollten Sie also rechtzeitig beantragen.

Wo finden Sie Versteigerungen?
Dieses amtliche Justizportal listet kostenlos alle Termine auf – sortiert nach Gerichtsbezirken: www.zvg-portal.de.

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