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Gerade für Selbständige ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse oftmals versperrt. Möglich ist die Rückkehr nur unter 55 Jahren, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt.

Ansonsten bleibt Selbständigen nur die private Krankenversicherung, mit dem Problem, dass deren Beiträge ständig angehoben werden.

Abgesichert unter 100 Euro im Monat?
Für relativ wenig Geld – oftmals unter 100 Monat – kann man sich auch über so genannte „Solidarvereine“ absichern. Allerdings sind das keine offiziellen Krankenversicherungen, und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Leistung im Krankheitsfall.

Zudem ungewohnt für viele: Man muss in Gesprächsrunden über seine Gesundheitssituation sprechen und Behandlungswünsche in der Gemeinschaft diskutieren und von dieser absegnen lassen. Aktuell – so schätzt das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL – sind in Deutschland etwa 20.000 Menschen über Solidarvereine abgesichert. Durch den Dachverband werden größere Zahlungen abgefedert, die für den lokalen Verein zu teuer sind, zum Beispiel bei Krebserkrankungen oder schweren Unfällen.

Rechtliches Problem: Seit 2007 gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung, es sei denn man hat „einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung“. Es ist aber gerade die Frage, ob diese Solidargemeinschaften, die eben gerade keinen Rechtsanspruch einräumen, eine solche „anderweitige Absicherung“ darstellen und insoweit von der Pflicht befreien, sich krankenzuversichern. Darüber wird nun vor den Sozialgerichten gestritten. Genauso ungeklärt ist, ob man die Beiträge zu solch einer Solidargemeinschaft als Krankenversicherungskosten absetzen kann.

Unser Rat:
Diese Gemeinschaften sind eine interessante Idee für alle, die sich die konventionelle Krankenversicherung nicht leisten können oder wollen. Man muss dann damit leben, seine Gesundheitsprobleme in Gruppen­gesprächen zu diskutieren und keinen Rechtsanspruch auf Kosten­übernahme zu haben. Dann kann ein Solidarverein eine Möglichkeit sein, jedes Jahr ein paar tausend Euro einzusparen. Internet: www.samarita.de.

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