Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Provisionen an Vertreter werden meistens nicht per Rechnung, sondern per Gutschrift abgerechnet. Das Handelsunternehmen, das die Provision zahlen muss, erstellt also eine Gutschrift, statt dass der Vertreter eine Rechnung schreibt. Der Grund dafür: Der Vertreter kennt oft gar nicht die Abrechnungsgrundlagen.

Beispiel: X vertritt als Handelsvertreter die Y-GmbH in Bayern. Von allen Umsätzen in Bayern erhält er fünf Prozent Provision. Im November 2016 hat die Y-GmbH mit Kunden in Bayern 100.000 Euro Umsatz gemacht. Dem Vertreter  X stehen also 5.000 Euro Provision plus Mehrwertsteuer zu. Die GmbH rechnet das per Provisionsgutschrift ab.

Die Steuernummer ist notwendig: Auf solche Gutschriften gehört die Steuer­nummer (oder USt.-ID-Nummer) des Zahlungsempfängers, hier also des Handelsvertreters X. Häufiger Fehler: Das wird oft vergessen und kann dazu führen, dass der Vorsteuerabzug aus diesen Provisionsabrechnungen gestrichen wird.

Fazit: Prüfen Sie das einmal nach und ergänzen Sie – gegebenenfalls auch rückwirkend – Ihre Provisionsabrechnungen. Zum Glück wurde jüngst klargestellt, dass solche Korrekturen zurückwirken in die Vergangenheit. (EuGH, 15.09.16, C 518/14 „Senatex“)

Ihr Steuerberater Deidesheim

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 50 Rezensionen
js_loader