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Die Kosten einer Betriebsveranstaltung (zum Beispiel Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier) können Sie in unbeschränkter Höhe absetzen. Die Frage ist aber, ob die Mitarbeiter etwas versteuern müssen.

Die Mitarbeiter müssen nichts versteuern, soweit die Kosten je Teilnehmer maximal 110 Euro brutto betragen. Doch wie soll man das genau ermitteln?

Was ist, wenn weniger Arbeitnehmer teilnehmen als geplant war? Viele Unternehmer würden sich wünschen, dass bei der Anzahl der Teilnehmer auf die angemeldeten Teilnehmer abgestellt wird und nicht auf die tatsächlich teilnehmenden.

Die Überlegung dahinter: Warum sollen die Firma und die teilnehmenden Mitarbeiter dafür bestraft werden, dass manche die Feier schwänzen?

Beispiel: Die Kosten der Feier betragen 5.000 Euro und es haben sich 50 Mitarbeiter angemeldet mit Angehörigen. Die Kosten je Teilnehmer würden damit 100 Euro betragen und innerhalb des Freibetrags liegen. Die Hälfte der Mitarbeiter schwänzt jedoch. Es kommen nur 25 Angestellte mit Angehörigen. Die Finanzverwaltung will bei der Berechnung auf die teilnehmenden Mitarbeiter abstellen und kommt daher auf 200 Euro je Mitarbeiter, sodass pro Mitarbeiter 90 Euro zu versteuern wären. (BMF-Schreiben, 18.05.17, DStR 17, 1484)

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