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		<title>Steuerberater Bad Dürkheim &#8211; Doch wieder ärztliches Attest fürs Absetzen einer Kur nötig</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:10:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass man Krankheitskosten auch dann absetzen kann, wenn ein Attest oder amts&#228;rztliches Gutachten erst sp&#228;ter erstellt wird &#8211; z. B. erst nach einer Kur (BFH, 11.11.10, VI R 17/09, DStR 11, 115). Eine Gesetzes&#228;nderung hebelt diese patientenfreundliche Rechtsprechung wieder aus: Bei Arznei- oder Hilfsmitteln gen&#252;gt zwar nach wie vor die Verordnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass man Krankheitskosten auch dann absetzen kann, wenn ein Attest oder amts&auml;rztliches Gutachten erst sp&auml;ter erstellt wird &#8211; z. B. erst nach einer Kur <span id="more-2350"></span>(BFH, 11.11.10, VI R 17/09, DStR 11, 115).</p>
<p><b>Eine Gesetzes&auml;nderung hebelt diese patientenfreundliche Rechtsprechung wieder aus: </b>Bei Arznei- oder Hilfsmitteln gen&uuml;gt zwar nach wie vor die Verordnung eines Arztes, um Kosten abzusetzen. Machen Sie aber eine Kur, begeben Sie sich in psychotherapeutische Behandlung oder absolvieren Sie eine Therapie, die wissenschaftlich nicht anerkannt ist, brauchen Sie nun doch wieder ein vor Beginn der Ma&szlig;nahme ausgestelltes amts&auml;rztliches Gutachten (&sect; 64 EStDV).</p>
<p>Ihr Steuereberater Bad D&uuml;rkheim</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		</item>
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		<title>Steuerberater Ludwigshafen &#8211; Was bei Kindern in Ausbildung 2012 neu ist</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:07:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dienes.biz/?p=2347</guid>
		<description><![CDATA[Bis 2011 bekam man f&#252;r ein vollj&#228;hriges Kind nur dann Kindergeld, wenn dieses Kind maximal 8.004 Euro im Jahr verdient hat. Die Pr&#252;fung der Grenze (&#252;berschritten oder nicht?) sorgte oft f&#252;r endlosen Streit mit dem Finanzamt. Deshalb hat der Gesetzgeber die Grenze dankenswerterweise ab 2012 abgeschafft.Kinder in Ausbildung k&#246;nnen nun verdienen wie viel sie wollen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Bis 2011 bekam man f&uuml;r ein vollj&auml;hriges Kind nur dann Kindergeld, wenn dieses Kind maximal 8.004 Euro im Jahr verdient hat. Die Pr&uuml;fung der Grenze (&uuml;berschritten oder nicht?) sorgte oft f&uuml;r endlosen Streit mit dem Finanzamt. Deshalb hat der Gesetzgeber die Grenze dankenswerterweise ab 2012 abgeschafft.<span id="more-2347"></span>Kinder in Ausbildung k&ouml;nnen nun verdienen wie viel sie wollen.</p>
<p><b>Der Gesetzgeber wittert jedoch Missbrauch: </b>Nun sei zu bef&uuml;rchten, dass sich Kinder noch ein paar Jahre lang an einer Uni einschreiben, obwohl sie l&auml;ngst voll verdienen, nur damit die Eltern noch das Kindergeld bekommen. Allein die Einschreibe-Bescheinigung der Uni usw. gen&uuml;gt aber nicht, um das Kindergeld zu bekommen. </p>
<p>		<b>Das sollten Eltern ab 2012 beachten: </b>Sie m&uuml;ssen auf Anforderung nachweisen k&ouml;nnen, dass das Kind &bdquo;tats&auml;chlich keiner Erwerbst&auml;tigkeit nachgeht, die Zeit und Arbeitskraft des Kindes &uuml;berwiegend beansprucht.&ldquo;</p>
<p>Wer hier Probleme kommen sieht, (z. B. durch besonders gesch&auml;ftst&uuml;chtige BWL-Studenten, die nebenher eine Unternehmensberatung betreiben), der sollte sich im Detail mit einem BMF-Schreiben vom 07.12.11 zur steuerlichen Ber&uuml;cksichtigung vollj&auml;hriger Kinder nach dem Wegfall der Eink&uuml;nfte- und Bez&uuml;gegrenze befassen.</p>
<p>Ihr Steuerberater Ludwigshafen</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		</item>
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		<title>Steuerberater Mutterstadt &#8211; Für 2012 gelten neue Auslands-Reisekosten-Tabellen</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:04:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Falls Ihre Arbeitnehmer eine Dienstreise ins Ausland antreten, k&#246;nnen Sie je nach Land unterschiedliche Verpflegungspauschbetr&#228;ge auszahlen. Hotelkosten kann man entweder nach Rechnung ersetzen. Oder aber, man zahlt&#160; die &#220;bernachtungspauschale aus (allerdings immer nur einheitlich f&#252;r die gesamte Reise). Alle zwei Jahre gibt es eine neue Tabelle &#8211; so auch wieder 2012.Die meisten Pauschalen sind gleich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Falls Ihre Arbeitnehmer eine Dienstreise ins Ausland antreten, k&ouml;nnen Sie je nach Land unterschiedliche Verpflegungspauschbetr&auml;ge auszahlen. Hotelkosten kann man entweder nach Rechnung ersetzen. Oder aber, man zahlt&nbsp; die &Uuml;bernachtungspauschale aus (allerdings immer nur einheitlich f&uuml;r die gesamte Reise). Alle zwei Jahre gibt es eine neue Tabelle &#8211; so auch wieder 2012.<span id="more-2344"></span>Die meisten Pauschalen sind gleich geblieben.</p>
<p><b>Einige &Auml;nderungen:</b> In Brasilien z. B. sind die Pauschalen fast um 50 Prozent angehoben worden, in Hongkong scheint offenbar Essen billiger und &Uuml;bernachten teurer geworden zu sein. In D&auml;nemark stieg die Verpflegungspauschale um fast 50 Prozent und in den Niederlanden die &Uuml;bernachtungspauschale um 15 Prozent. (&Auml;nderungen ohne Anspruch auf Vollst&auml;ndigkeit) </p>
<p>	<b>Beachten Sie &#8211; nach wie vor &#8211; folgende&nbsp;drei Besonderheiten: </b></p>
<p>	<b>1. Verdoppelung der S&auml;tze: </b>Die Verpflegungspauschale kann gegen 25 Prozent Pauschalsteuer verdoppelt werden, die &Uuml;bernachtungspauschale nicht. </p>
<p>	<b>2. Keine Pauschalen f&uuml;r Selbstst&auml;ndige:</b> Keine &Uuml;bernachtungspauschalen kann man f&uuml;r den Unternehmer selbst (wohl aber f&uuml;r den GmbH-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer) ansetzen, sondern nur tats&auml;chliche &Uuml;bernachtungskosten.</p>
<p>	<b>3. K&uuml;rzung bei weniger als 24 Stunden Abwesenheit:</b> Beispiel: ein Handelsvertreter reist von K&ouml;ln gesch&auml;ftlich nach Paris. Er f&auml;hrt montags um 15 Uhr ab und kehrt am Freitag um zehn Uhr zur&uuml;ck. F&uuml;r Montag und Freitag kann er nur die Pauschale, welche f&uuml;r Abwesenheit von acht bis 14 Stunden gilt, bekommen, n&auml;mlich 16 Euro. F&uuml;r Dienstag bis Donnerstag kann er jeweils 48 Euro bekommen, macht in Summe 176 Euro. </p>
<p>	Will ihm der Chef etwas Gutes tun (z. B., weil der Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer selbst gereist ist), kann auch das Doppelte (352 Euro) ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber muss dann 44 Euro Pauschalsteuer ans Finanzamt zahlen (25 Prozent von 176 Euro, plus Soli, ggf. plus Kirchensteuer).</p>
<p>Ihr Steuerberater Mutterstadt</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerberater Neustadt &#8211; Steuerfreier kleiner Extrabonus für fleißige Mitarbeiter</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/02/steuerberater-neustadt-steuerfreier-kleiner-extrabonus-fuer-fleisige-mitarbeiter/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:00:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Ihren Mitarbeitern k&#246;nnen Sie so einen kleinen Extrabonus zukommen lassen: F&#228;hrt ein Mitarbeiter mit seinem privaten Auto f&#252;r die Firma, kann er daf&#252;r 30 Cent je Kilometer steuerfrei bekommen.Falls ein flei&#223;iger Mitarbeiter also um eine kleine Anerkennung bittet, &#252;berlegen Sie doch einmal, ob er nicht ein paar Besorgungsfahrten mit seinem Privatauto f&#252;r die Firma erledigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Ihren Mitarbeitern k&ouml;nnen Sie so einen kleinen Extrabonus zukommen lassen: F&auml;hrt ein Mitarbeiter mit seinem privaten Auto f&uuml;r die Firma, kann er daf&uuml;r 30 Cent je Kilometer steuerfrei bekommen.<span id="more-2341"></span>Falls ein flei&szlig;iger Mitarbeiter also um eine kleine Anerkennung bittet, &uuml;berlegen Sie doch einmal, ob er nicht ein paar Besorgungsfahrten mit seinem Privatauto f&uuml;r die Firma erledigen kann. <br />
		&nbsp;</p>
<p><b>Beispiel: </b>Sekret&auml;rin S kann belegen, dass sie im Oktober mit ihrem eigenen Auto 100 km wegen diverser Besorgungsfahrten f&uuml;r ihren Chef unterwegs war (Eink&auml;ufe, Kundenbesuche, Fahrten zur Post usw.). Daf&uuml;r kann sie 30 Euro steuerfrei bekommen. Kein gro&szlig;er Betrag, aber immerhin netto ohne Abz&uuml;ge und ohne Lohnnebenkosten f&uuml;r den Chef. </p>
<p>		<b>Wichtig: </b>F&uuml;r die steuerfreie Auszahlung ist eine genaue Aufstellung mit Datum, Fahrtziel und Kilometern notwendig.</p>
<p>Ihr Steuerberater Neustadt</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;<br />
		&nbsp;</p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerberater Frankenthal &#8211; So sparen Sie eine pfändungssichere Altersvorsorge an</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 08:32:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dienes.biz/?p=2334</guid>
		<description><![CDATA[Niemand kann einem Arbeitnehmer seine Anspr&#252;che auf die gesetzliche Rente wegpf&#228;nden. Folgerichtig hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die 2005 eingef&#252;hrte R&#252;rup-Rente f&#252;r Selbst&#228;ndige auch in punkto Pf&#228;ndungsschutz weitgehend gleichzustellen. In der Ansparphase kann ein pf&#228;ndungssicherer R&#252;ckkaufswert von maximal 238.000 Euro aufgebaut werden. Bis zum Lebensalter 29 kann man j&#228;hrlich 2.000 Euro in Sicherheit bringen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Niemand kann einem Arbeitnehmer seine Anspr&uuml;che auf die gesetzliche Rente wegpf&auml;nden. Folgerichtig hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die 2005 eingef&uuml;hrte R&uuml;rup-Rente f&uuml;r Selbst&auml;ndige auch in punkto Pf&auml;ndungsschutz weitgehend gleichzustellen. <span id="more-2334"></span></p>
<p>In der Ansparphase kann ein pf&auml;ndungssicherer R&uuml;ckkaufswert von maximal 238.000 Euro aufgebaut werden. Bis zum Lebensalter 29 kann man j&auml;hrlich 2.000 Euro in Sicherheit bringen, bis 39 j&auml;hrlich 4.000 Euro, und so steigen die maximal m&ouml;glichen Beitr&auml;ge weiter an (genaue Tabelle: siehe &sect; 851c ZPO). </p>
<p>		<b>Beachten Sie: </b>Das gilt nur f&uuml;r R&uuml;rup-Renten, bei denen kein Kapitalwahlrecht besteht. F&uuml;r normale private Rentenversicherungen gibt es keinen Pf&auml;ndungsschutz. In der Auszahlungsphase (= im Rentenalter) kann immer noch gepf&auml;ndet werden, was &uuml;ber dem Sozialhilfesatz liegt. </p>
<p>		<b>Fazit:</b> Die R&uuml;rup-Rente ist ein interessanter Zusatz, um zumindest einen Teil der Altersversorgung vor Gl&auml;ubigern bei einer etwaigen Insolvenz in Sicherheit zu bringen. Dieser Schutz ist ansonsten f&uuml;r kein Wertpapierdepot und keine private Rentenversicherung und keine Immobilie m&ouml;glich.</p>
<p>Ihr Steuerberater Frankenthal</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerberater Wachenheim &#8211; Fitnessstudio auf Firmenkosten: Das sollten Sie wissen</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/01/steuerberater-wachenheim-fitnessstudio-auf-firmenkosten-das-sollten-sie-wissen/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 08:29:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dienes.biz/?p=2331</guid>
		<description><![CDATA[Erm&#246;glichen Sie Ihren Arbeitnehmern, auf Firmenkosten ein Fitnessstudio kostenlos oder verbilligt zu benutzen, gilt das als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Es gibt jedoch drei Ans&#228;tze, die Lohnsteuer auszuhebeln: &#160; 1. 44-Euro-Freigrenze nutzen: Betr&#228;gt die Verg&#252;nstigung f&#252;r den einzelnen Mitarbeiter maximal 44 Euro im Monat, k&#246;nnen Sie die Sachbezugsfreigrenze daf&#252;r nutzen. Beachten Sie: Weitere Sachbez&#252;ge (z. B. Benzingutscheine) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Erm&ouml;glichen Sie Ihren Arbeitnehmern, auf Firmenkosten ein Fitnessstudio kostenlos oder verbilligt zu benutzen, gilt das als steuerpflichtiger Arbeitslohn. <b>Es gibt jedoch drei Ans&auml;tze, die Lohnsteuer auszuhebeln<span id="more-2331"></span>:</b><br />
		&nbsp;</p>
<p><b>1. 44-Euro-Freigrenze nutzen: </b>Betr&auml;gt die Verg&uuml;nstigung f&uuml;r den einzelnen Mitarbeiter maximal 44 Euro im Monat, k&ouml;nnen Sie die Sachbezugsfreigrenze daf&uuml;r nutzen. Beachten Sie: Weitere Sachbez&uuml;ge (z. B. Benzingutscheine) sind dann nat&uuml;rlich nicht mehr m&ouml;glich, sofern die 44-Euro-Grenze insgesamt &uuml;berschritten wird. (&sect; 8 Abs.2 Satz 9 EStG)<br />
		<b><br />
		2. Steuerfrei als &bdquo;im &uuml;berwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers&ldquo;?</b> Steuerfrei ist der Fitnessstudiobesuch nur im absoluten Ausnahmefall. N&auml;mlich, wenn speziell berufsbedingte Krankheiten vermieden werden sollen oder in der beruflichen T&auml;tigkeit begr&uuml;ndeten Risiken vorgebeugt werden soll. Dies w&auml;re wohl allenfalls f&uuml;r bestimmte R&uuml;ckentrainings und spezielle Gymnastik f&uuml;r Leute mit Schreibtischarbeitsplatz&nbsp; m&ouml;glich, nicht aber f&uuml;r allgemeine Fitnessstudiobesuche. </p>
<p>		<b>3. Steuerfreie Gesundheitsf&ouml;rderung: </b>Es gibt einen Extrafreibetrag f&uuml;r Gesundheitsf&ouml;rderung (bis zu 500 Euro j&auml;hrlich; &sect; 3 Nr. 34 EStG), so dass Sie dann ein Fitnessstudio auch noch zus&auml;tzlich zu Benzingutscheinen steuerfrei und kostenlos spendieren k&ouml;nnten. Zur Nutzung dieses Freibetrags muss Ihnen jedoch eine Krankenkasse schriftlich best&auml;tigen, dass ein bestimmtes Angebot des Fitnessstudios als f&ouml;rderungsw&uuml;rdig im Sinne von &sect; 3 Nr. 34 EStG eingestuft ist.</p>
<p>Ihr Steuerberater Wachenheim</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerberater Maxdorf &#8211; Wann ist die Mitarbeiter-Bewirtung steuerpflichtig?</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/01/steuerberater-maxdorf-wann-ist-die-mitarbeiter-bewirtung-steuerpflichtig/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 08:25:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dienes.biz/?p=2328</guid>
		<description><![CDATA[Bei Mitarbeiter-Bewirtungen gibt es einen etwas schwammigen Grundsatz, der da lautet: Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn eine au&#223;ergew&#246;hnliche betriebliche Aktion lediglich zur Einnahme einer Mahlzeit unterbrochen wird. Steht hingegen die Bewirtung des Arbeitnehmers im Vordergrund, ist das Essen steuerpflichtig. Zwei Beispiele zur Abgrenzung &#8211; Beispiel 1: Der Chef l&#228;dt die Sekret&#228;rin jeden Freitag in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p><b>Bei Mitarbeiter-Bewirtungen gibt es einen etwas schwammigen Grundsatz, der da lautet<span id="more-2328"></span>: </b>Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn eine au&szlig;ergew&ouml;hnliche betriebliche Aktion lediglich zur Einnahme einer Mahlzeit unterbrochen wird. Steht hingegen die Bewirtung des Arbeitnehmers im Vordergrund, ist das Essen steuerpflichtig.</p>
<p><b>Zwei Beispiele zur Abgrenzung &#8211; Beispiel 1: </b>Der Chef l&auml;dt die Sekret&auml;rin jeden Freitag in ein sch&ouml;nes Restaurant zum Essen ein. Auch wenn davor und danach gearbeitet wird, wird man das wohl kaum so darstellen k&ouml;nnen, dass die Mahlzeit zur Beschleunigung der Arbeit davor und danach diente. </p>
<p>		<b>Ergebnis: </b>Betriebsausgabenabzug ja, aber lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil f&uuml;r die Sekrtet&auml;rin. </p>
<p>		<b>Beispiel 2: </b>Ein dringendes Projekt muss bis n&auml;chsten Morgen um neun Uhr unbedingt fertig sein. Der Chef und drei Mitarbeiter arbeiten unter Hochdruck daran. Um sieben Uhr l&auml;dt der Chef die Mitarbeiter in die Pizzeria gegen&uuml;ber ein, wo er schon eine Viertelstunde vorher die Pizzen vorbestellt hat. Nach dem Verzehr der Pizza wird sofort weitergearbeitet. Klarer Fall der &bdquo;Abgabe einer Mahlzeit anl&auml;sslich eines au&szlig;ergew&ouml;hnlichen Arbeitseinsatzes&ldquo;. <br />
		<b><br />
		Ergebnis: </b>Betriebsausgabenabzug ja, Lohnsteuerpflicht nein. Kostenobergrenze: 40 Euro je Arbeitnehmer.</p>
<p>Ihr Steuerberater Maxdorf</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerberater Deidesheim &#8211; Lohnt sich Autoleasing steuerlich?</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/01/steuerberater-deidesheim-lohnt-sich-autoleasing-steuerlich/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 08:22:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dienes.biz/?p=2325</guid>
		<description><![CDATA[&#8222;Autoleasing lohnt sich steuerlich f&#252;r Sie&#8220;. Diese Behauptung stellen Autoverk&#228;ufer immer wieder auf. Dem ist jedoch nicht so. Zutreffend ist: Sie schonen Ihre Liquidit&#228;t, wenn Sie ein Auto leasen, denn Sie m&#252;ssen den Kaufpreis nicht hinbl&#228;ttern. Au&#223;erdem verbessern sich diverse Bilanzkennzahlen, denn weder steht ein geleastes Auto im Anlage-verm&#246;gen, noch sind die geschuldeten Leasingraten als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>&bdquo;Autoleasing lohnt sich steuerlich f&uuml;r Sie&ldquo;. Diese Behauptung stellen Autoverk&auml;ufer immer wieder auf. Dem ist jedoch nicht so. <span id="more-2325"></span></p>
<p><b>Zutreffend ist: </b>Sie schonen Ihre Liquidit&auml;t, wenn Sie ein Auto leasen, denn Sie m&uuml;ssen den Kaufpreis nicht hinbl&auml;ttern. Au&szlig;erdem verbessern sich diverse Bilanzkennzahlen, denn weder steht ein geleastes Auto im Anlage-verm&ouml;gen, noch sind die geschuldeten Leasingraten als Schulden auf der Passivseite ausgewiesen. Dadurch verbessern sich im Vergleich zum kreditfinanzierten Kauf die Gesamtkapitalrendite (Return on investment &bdquo;ROI&ldquo;) und die Eigenkapitalquote. All das sind zwar betriebswirtschaftliche Gr&uuml;nde, die f&uuml;r das Leasing sprechen, nicht aber steuerliche. </p>
<p>		<b>Ein anderer Aspekt beim Leasing: </b>Bisweilen bieten manche Autohersteller zur Absatzf&ouml;rderung sehr g&uuml;nstige Leasingraten an, nicht aber genauso hohe Rabatte f&uuml;r K&auml;ufer. Warum? Hohe Rabatte schaden dem Image und dem Wiederverkaufswert einer Marke mehr als g&uuml;nstige Leasingraten. <br />
		<b><br />
		F&uuml;r wen lohnt sich Leasing nicht?</b> Wer ohnehin zu viel Geld herumliegen hat, f&uuml;r den ist Leasing meist uninteressant. Auch f&uuml;r jemanden, der sehr g&uuml;nstig Kredit bekommen kann und das Auto sehr lange (f&uuml;nf Jahre oder mehr) behalten will.</p>
<p>		<b>Oder fahren Sie ein gehobenes Auto mit extrem hohen Kilometerleistungen (50.000 km im Jahr oder mehr)? </b>In solchen F&auml;llen gibt es oft keine wirtschaftlich sinnvollen Leasingangebote. Da ist es h&auml;ufig lohnender einen jungen Gebrauchten zu kaufen und nach drei oder vier Jahren wieder in Zahlung zu geben.</p>
<p><b>Fragen kostet nichts:</b> Auch als hartgesottener Leasing-Skeptiker sollten Sie sich beim n&auml;chsten Autokauf alternativ ein Leasing-Angebot durchrechnen lassen. Vielleicht best&auml;rkt es Sie in Ihrer Meinung, dass sich Leasing f&uuml;r Sie nicht rechnet. Vielleicht sind Sie aber auch &uuml;berrascht, wie g&uuml;nstig Sie davonkommen, wenn Sie die Summe der Leasingraten mit Wertverlust und Zinsaufwand vergleichen.</p>
<p>		<b>Tipps f&uuml;r den Leasingvertrag:</b> In jedem Fall sollten Sie immer nur Vertr&auml;ge mit Kilometer-Abrechnung abschlie&szlig;en. Restwert- oder gar Andienungs-Klauseln sollten Sie meiden wie der Teufel das Weihwasser.</p>
<p>Ihr Steuerberater Deidesheim</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		<title>Steuerberater Freinsheim &#8211; ELStAM auf 2013 verschoben: Was das für Sie bedeutet</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 08:18:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Lohnsteuerkarten aus Pappe gab es zuletzt f&#252;r 2010. 2011 sollte das elektronische Lohnsteuer-Abzugsverfahren ELStAM starten. Eigentlich. ELStAM wurde wegen Pannen erst einmal auf 2012 verschoben, doch auch dieser Termin war nicht zu halten. Als neuer Termin f&#252;r die Einf&#252;hrung wird nun 2013 angestrebt. Das bedeutet in der Praxis f&#252;r Sie: Die 2010er-Lohnsteuerkarten gelten auch noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Lohnsteuerkarten aus Pappe gab es zuletzt f&uuml;r 2010. 2011 sollte das elektronische Lohnsteuer-Abzugsverfahren ELStAM starten. Eigentlich. ELStAM wurde wegen Pannen erst einmal auf 2012 verschoben, doch auch dieser Termin war nicht zu halten. Als neuer Termin f&uuml;r die Einf&uuml;hrung wird nun 2013 angestrebt.</p>
<p><b>Das bedeutet in der Praxis f&uuml;r Sie<span id="more-2321"></span>:</b> Die 2010er-Lohnsteuerkarten gelten auch noch f&uuml;r 2012 weiter. Falls jemand bei Ihnen zu arbeiten anf&auml;ngt, der 2010 gar keine Lohnsteuerkarte bekommen hatte, ben&ouml;tigt derjenige vom Finanzamt eine &bdquo;Bescheinigung f&uuml;r den Lohnsteuerabzug&ldquo;, die er mit dem Formular &bdquo;Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung f&uuml;r den Lohnsteuerabzug&ldquo; beantragen kann. (Download unter: <a href="http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/formulare/Lohnsteuer/Arbeitnehmer/Antrag_auf_Ausstellung_einer_Bescheinigung_fuer_den_Lohnsteuerabzug_2011.pdf">http://tinyurl.com/Lohnsteuer</a> )</p>
<p>		<b>Was ist, wenn jemand eine 2010er-Karte hat, aber die alten Lohnsteuermerkmale nicht mehr stimmen?</b> Hier m&uuml;ssen Sie zwei Fallgruppen unterscheiden: </p>
<p>		Die Merkmale laut Karte/ELStAM-Ausdruck weichen <br />
		1. zu Gunsten des Arbeitnehmers ab oder<br />
		2.&nbsp; zu Lasten des Arbeitnehmers.</p>
<p>		<b>Fall 1 &#8211; Merkmale zu g&uuml;nstig eingetragen: </b>Zum Beispiel steht auf der Lohnsteuerkarte bzw. dem ELStAM-Ausdruck &bdquo;Lohnsteuerklasse drei&ldquo;, inzwischen ist der Mitarbeiter aber l&auml;ngst geschieden. <b>Oder: </b>Der Arbeitnehmer hatte 2010 einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen, der 2012 nicht mehr gilt. </p>
<p>		Die OFD Karlsruhe weist zwar darauf hin, dass es nicht m&ouml;glich sei, allein aufgrund einer &bdquo;Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber weiterhin g&uuml;ltige Lohnsteuerabzugsmerkmale f&uuml;r das Kalenderjahr 2012 zu seinen Ungunsten zu &auml;ndern&ldquo;. In der Praxis haben wir jedoch hier keine Bedenken. Denn das Finanzamt kann Ihnen keinen Vorwurf machen, falls Sie abweichend von der Lohnsteuerkarte bzw. dem ELStAM-Ausdruck zu viel Lohnsteuer einbehalten. Logischerweise entsteht dann auch kein Haftungsrisiko. </p>
<p>		<b>Mein Rat: </b>In diesen F&auml;llen sollten Sie unb&uuml;rokratisch zu Lasten des Arbeitnehmers (sofern dieser einverstanden ist) von den Merkmalen abweichen. Stellen Sie sich vor, ein notorisch klammer Arbeitnehmer bekommt jeden Monat 400 Euro zu viel ausgezahlt, wird dann zur Abgabe einer Steuererkl&auml;rung aufgefordert und muss fast 5.000 Euro nachzahlen. Viele normale Arbeitnehmer werden das Geld dann schon l&auml;ngst verpulvert haben. </p>
<p>		<b>Fall 2 &#8211; eingetragene Merkmale ung&uuml;nstiger als die Realit&auml;t:</b> Zum Beispiel hat der Mitarbeiter inzwischen geheiratet oder es w&uuml;rde ihm ein (nun aber nicht eingetragener) Freibetrag zustehen. In diesem Fall muss sich der Mitarbeiter an sein Finanzamt wenden (nicht an die Gemeinde), welches ihm die neuen g&uuml;nstigeren Merkmale bescheinigt, die Sie dann der Abrechnung zu Grunde legen d&uuml;rfen. Achtung: Falls Sie eigenm&auml;chtig (ohne Bescheinigung des Finanzamts) Lohnsteuermerkmale zu Gunsten des Arbeitnehmers zu Grunde legen, kann Sie das Finanzamt in die Haftung nehmen f&uuml;r zu wenig abgef&uuml;hrte Lohnsteuer.</p>
<p>		<b>So f&uuml;hren Sie den Nachweis bei &Auml;nderungen:</b> Nehmen Sie entweder &nbsp;<br />
		- das Mitteilungsschreiben des Finanzamts zur &bdquo;Information &uuml;ber die erstmals elektronisch gespeicherten Daten f&uuml;r den Lohnsteuerabzug (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)&ldquo; zum Lohnkonto oder <br />
		- den Ausdruck des Finanzamts mit den ab dem 1.1.2012 gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.</p>
<p>		<b>Aufbewahrungspflicht: </b>Sie d&uuml;rfen die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011 nicht vernichten. Scheidet ein Arbeitnehmer aus, m&uuml;ssen Sie ihm die Lohnsteuerkarte 2010 (bzw. die Ersatzbescheinigung) zur Vorlage bei einem neuen Arbeitgeber aush&auml;ndigen.</p>
<p>Ihr Steuerberater Freinsheim</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		<title>Steuerberater Grünstadt &#8211; 400 Euro Grenze Minijob</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 13:20:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Minijob ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich stark beg&#252;nstigt. Deshalb muss man peinlich genau darauf achten, die 400-Euro-Grenze, die 2012 auf 450 Euro steigen soll, nicht zu &#252;berschreiten. Wenn es aber doch einmal passiert? Gelegentliches &#220;berschreiten in maximal zwei Monaten: In zwei Monaten im Jahr darf der Minijobber auch mehr verdienen, sogar 1.000 oder 2.000 Euro. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Minijob ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich stark beg&uuml;nstigt. Deshalb muss man peinlich genau darauf achten, die 400-Euro-Grenze, die 2012 auf 450 Euro steigen soll, nicht zu &uuml;berschreiten. Wenn es aber doch einmal passiert?<span id="more-2311"></span></p>
<p><b>Gelegentliches &Uuml;berschreiten in maximal zwei Monaten:</b> In zwei Monaten im Jahr darf der Minijobber auch mehr verdienen, sogar 1.000 oder 2.000 Euro. Dies aber nur, wenn die &Uuml;berschreitung &bdquo;nicht vorhersehbar&ldquo; war. Der Urlaub eines Kollegen oder sch&ouml;nes Wetter bei einer Ausflugsgastst&auml;tte sind keine solchen Umst&auml;nde. </p>
<p>	<b>Arbeitslohn steigt ab einem Zeitpunkt X dauerhaft an: </b>Der Minijobber verdient Januar bis Juni 400 Euro im Monat, ab Juli kommt es zu st&auml;ndigen &Uuml;berschreitungen. Mal sind es 600, mal 800, mal 500 Euro. Damit ist ab Juli die volle Sozialversicherungspflicht (unter Umst&auml;nden Gleitzonenregelung) eingetreten. Der Zeitraum Januar bis Juni bleibt unber&uuml;hrt. </p>
<p>	<b>Urlaubsgelder und Weihnachtsgelder: </b>Zahlungen, die f&uuml;r ein ganzes Jahr gelten, werden durch zw&ouml;lf geteilt und den einzelnen Monaten zugeschlagen. Dadurch kann es r&uuml;ckwirkend zum &Uuml;berschreiten der Minijobgrenze f&uuml;r das ganze Jahr kommen.<b> Beispiel:</b> Susi arbeitet auf 400-Euro-Basis und kriegt im Dezember 360 Euro Weihnachtsgeld. Damit ist f&uuml;rs ganze Jahr die Minijobgrenze &uuml;berschritten, weil der Durchschnittslohn 430 Euro betr&auml;gt (400 plus 360/12).</p>
<p><b>Statuswechsel Minijob &#8211; normaler Job &#8211; Minijob:</b> Das kommt vor allem bei Studenten &ouml;fters vor. Der Student arbeitet w&auml;hrend der Vorlesungszeit auf Minijobbasis und in den Semesterferien Vollzeit. Das kann dazu f&uuml;hren, dass ab Beginn des ersten Vollzeitjobs kein Minijob mehr m&ouml;glich ist, weil der Pr&uuml;fer das Ganze wahrscheinlich als &bdquo;einheitliches Arbeitsverh&auml;ltnis&ldquo; ansehen wird. Das kann man nur dann widerlegen, wenn es sich um v&ouml;llig unterschiedliche Arbeitsverh&auml;ltnisse handelt. <b>Beispiel: </b>Student Stefan macht von Januar bis Juni F&uuml;hrungen durch die BMW-Welt auf 400-Euro-Basis. Juli und August arbeitet er im BMW-Werk auf Vollzeitbasis, ab September macht er wieder seine F&uuml;hrungen. Zwei v&ouml;llig getrennte Arbeitsverh&auml;ltnisse &#8211; ausnahmsweise kein Problem. (Geringf&uuml;gigkeits-Richtlinie B 2.4) </p>
<p>	<b>Kann man Arbeitslohn in den n&auml;chsten Monat schieben?</b> Ja, seit 2009 ist das erlaubt, die tats&auml;chlich erbrachte Arbeitsleistung ist seitdem unerheblich. Freilich sind dabei viele Voraussetzungen zu beachten, vor allem d&uuml;rfen innerhalb von zw&ouml;lf Monaten maximal 4.800 verdient werden und dann muss wieder alles &bdquo;auf Null&ldquo; sein.</p>
<p>Ihr Steuerberater Gr&uuml;nstadt</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
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