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		<title>Steuerberater Bad Dürkheim &#8211; Frühjahrsputz auf Finanzamts-Kosten</title>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 14:06:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie wollen Ihr Haus einmal so richtig auf Vordermann bringen &#8211; vom Dach bis zum Keller inklusive Fenster, Garten und Terrasse? Das kann eigentlich auch die flei&#223;igste Hausfrau oder der beste Hausmann kaum alleine schaffen. &#160; Gute Nachricht: Engagieren Sie Profis f&#252;r den Hausputz, so &#252;bernimmt das Finanzamt 20 Prozent der Kosten. Maximal ist das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Sie wollen Ihr Haus einmal so richtig auf Vordermann bringen &#8211; vom Dach bis zum Keller inklusive Fenster, Garten und Terrasse? Das kann eigentlich auch die flei&szlig;igste Hausfrau oder der beste Hausmann kaum alleine schaffen. <br />
		&nbsp;</p>
<p><b>Gute Nachricht<span id="more-2474"></span>: </b>Engagieren Sie Profis f&uuml;r den Hausputz, so &uuml;bernimmt das Finanzamt 20 Prozent der Kosten. Maximal ist das pro Jahr f&uuml;r Kosten bis 20.000 Euro m&ouml;glich, die dann 20 Prozent = 4.000 Euro Steuererm&auml;&szlig;igung einbringen. </p>
<p>		F&uuml;r Handwerkerleistungen (z. B. Neuanlage Garten/Terrasse, Anbringung Markise usw.) gibt es ebenfalls 20 Prozent Steuererm&auml;&szlig;igung, hier allerdings begrenzt auf 6.000 Euro Ausgaben im Jahr = 1.200 Euro Steuersenkung. Abzugsf&auml;hig ist nur die Arbeitsleistung. Das Material (z. B. die Markise selbst) bleibt au&szlig;en vor. </p>
<p>		<b>Und:</b> Barzahlung ist tabu, die Rechnung muss &uuml;berwiesen oder mit ec-Karte bezahlt werden. (&sect; 35a EStG)</p>
<p>Ihr Steuerberater Bad D&uuml;rkheim</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		<title>Steuerberater Ludwigshafen &#8211; Wann das &#8220;Berliner Testament&#8221; sinnvoll ist &#8211; und wann nicht</title>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 14:01:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Was versteht man unter einem &#8222;Berliner Testament&#8220;? Hier ordnen die Ehegatten gemeinsam an, dass zuerst der &#252;berlebende Ehegatte Alleinerbe ist. Die Kinder kommen erst an die Reihe, wenn der &#252;berlebende Ehegatte stirbt. Diese Art des Testaments ist sehr verbreitet, doch viele Eheleute mit Kindern sind sich der Nachteile nicht bewusst. Nachteil Nummer 1: Beim Berliner [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Was versteht man unter einem &bdquo;Berliner Testament&ldquo;? Hier ordnen die Ehegatten gemeinsam an, dass zuerst der &uuml;berlebende Ehegatte Alleinerbe ist. Die Kinder kommen erst an die Reihe, wenn der &uuml;berlebende Ehegatte stirbt. Diese Art des Testaments ist sehr verbreitet, doch viele Eheleute mit Kindern sind sich der Nachteile nicht bewusst.<span id="more-2470"></span><br />
		<b>Nachteil Nummer 1: </b>Beim Berliner Testament wird der &Uuml;bergang des Verm&ouml;gens zweimal besteuert, einmal beim Tod des Vaters und noch einmal beim Tod der Mutter.</p>
<p>		<b>Nachteil Nummer 2:</b> Beim Berliner Testament verschenken die Kinder zwangsweise den Erbschaftsteuer-Freibetrag (400.000 Euro) nach dem Elternteil, der zuerst stirbt. </p>
<p>		<b>Nachteil Nummer 3: </b>Der Erbschaftssteuersatz steigt durch den zusammengeballten Erwerb durch den &uuml;berlebenden Ehegatten als Alleinerben. Der gleiche ung&uuml;nstige Effekt tritt noch einmal bei den Kindern als Schlusserben ein. Denn der Progressionseffekt der Erbschaftsteuer schl&auml;gt doppelt zu. Einmal beim Verm&ouml;gens&uuml;bergang auf den &uuml;berlebenden Ehegatten und dann erneut beim &Uuml;bergang auf die Kinder.</p>
<p>		<b>Sehr ratsam ist das &bdquo;Berliner Testament&ldquo; hingegen f&uuml;r kinderlose Ehe&shy;paare: </b>Denn diese unterliegen oft dem Irrglauben, dass sie kein Testament brauchen, weil sowieso der &uuml;berlebende Ehepartner Alleinerbe w&auml;re. Ein gef&auml;hrlicher Irrtum, weil Eltern, Geschwister und sogar Nichten und Neffen gesetzliche Mit-Erben sind.</p>
<p>		<b>Beispiel: </b>Susi und Martin haben keine Kinder, kein Testament, keinen Ehevertrag, aber f&uuml;nf Millionen Verm&ouml;gen. Susi glaubt, dass sie bei Martins Tod automatisch Alleinerbin w&auml;re. Martin stirbt. Susi erbt zu ihrer &Uuml;berraschung nur 3/4, das &uuml;brige Viertel erben die zwei noch lebenden Br&uuml;der Martins, die nun mit Susi eine Erbengemeinschaft bilden. Das h&auml;tten Martin und Susi ganz leicht durch ein Berliner Testament vermeiden k&ouml;nnen. <b>&Uuml;brigens:</b> H&auml;tten Susi und Martin G&uuml;tertrennung vereinbart, w&uuml;rde Susi sogar nur die H&auml;lfte erben und Martins Br&uuml;der die andere H&auml;lfte!</p>
<p>Ihr Steuerberater Ludwigshafen</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		</item>
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		<title>Steuerberater Mutterstadt &#8211; Was bei EU-Lieferungen auf die Rechnung muss</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/05/steuerberater-mutterstadt-was-bei-eu-lieferungen-auf-die-rechnung-muss/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 13:52:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie kennen die seit 2004 stark versch&#228;rften Anforderungen an ordnungsgem&#228;&#223;e Rechnungen. Fehlt eine der Pflichtangaben, entf&#228;llt beim Empf&#228;nger der Vorsteuerabzug. Eine der Pflichtangaben ist nach &#167; 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG &#8222;der anzuwendende Steuersatz &#8230; oder im Fall einer Steuerbefreiung der Hinweis darauf, dass f&#252;r die Lieferung eine Steuerbefreiung gilt&#8220;. Den zwingenden Hinweis auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Sie kennen die seit 2004 stark versch&auml;rften Anforderungen an ordnungsgem&auml;&szlig;e Rechnungen. Fehlt eine der Pflichtangaben, entf&auml;llt beim Empf&auml;nger der Vorsteuerabzug. Eine der Pflichtangaben ist nach &sect; 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG &bdquo;der anzuwendende Steuersatz &#8230; oder im Fall einer Steuerbefreiung der Hinweis darauf, dass f&uuml;r die Lieferung eine Steuerbefreiung gilt&ldquo;.<span id="more-2464"></span></p>
<p>Den zwingenden Hinweis auf Steuerbefreiungen haben manche bisher nicht besonders ernst genommen, nach dem Motto: &bdquo;Wenn eh keine Umsatz&shy;steuer ausgewiesen ist, kann meinem Kunden der Vorsteuerabzug nicht gestrichen werden&ldquo;.</p>
<p>		<b>Es droht hier eine ganz andere Falle:</b> In einem Fall hat der Bundesfinanzhof die Steuerbefreiung f&uuml;r eine innergemeinschaftliche Lieferung gestrichen, unter anderem, weil auf der Rechnung die Steuerbefreiung nicht angegeben war. (BFH, 12.05.11, V R 46/10, DStR 11, 1709)</p>
<p>		<b>Beachten Sie: </b>In dem konkreten Urteils-Fall kamen zwar noch viele weitere Ungereimtheiten zusammen (z. B. Autoexport an eine italienische Firma, die dort nirgends registriert war). Aber einer der &bdquo;Sargn&auml;gel&ldquo; f&uuml;r den Exporteur war auch der vergessene Hinweis auf die Steuerbefreiung. </p>
<p>		<b>IZW-Rat:</b> Bei steuerfreien Export- oder EU-Lieferungen bitte folgenden Satz auf die Rechnung schreiben: &bdquo;Steuerbefreite Lieferung nach &sect; 4 Nr. 1a UStG (Export) bzw. &sect; 4 Nr. 1b UStG (EU).&ldquo;. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden jede Diskussion mit Ihren Kunden.</p>
<p>Ihr Steuerberater Mutterstadt</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		<item>
		<title>Steuerberater Neustadt &#8211; Kilometer-Schummeleien: kein Pardon vom Finanzamt</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/05/steuerberater-neustadt-kilometer-schummeleien-kein-pardon-vom-finanzamt/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 08:01:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekanntlich nehmen es einige &#8222;Reiche&#8220; mit ihren steuerlichen Pflichten nicht so genau &#8211; aber auch der &#8222;kleine Mann&#8220; schummelt bisweilen recht gern. Besonders popul&#228;r sind falsche Kilometerangaben. Und hier kennt das Finanzamt keine Gnade, sondern geht grunds&#228;tzlich erst einmal von Steuerhinterziehungsabsicht aus. (FG Rheinland Pfalz, 29.03.11, 3 K 2635/08, DStRE 12, 114) Der Fall lag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntlich nehmen es einige &bdquo;Reiche&ldquo; mit ihren steuerlichen Pflichten nicht so genau &#8211; aber auch der &bdquo;kleine Mann&ldquo; schummelt bisweilen recht gern. Besonders popul&auml;r sind falsche Kilometerangaben. Und hier kennt das Finanzamt keine Gnade, sondern geht grunds&auml;tzlich erst einmal von Steuerhinterziehungsabsicht aus. <span id="more-2451"></span>(FG Rheinland Pfalz, 29.03.11, 3 K 2635/08, DStRE 12, 114)</p>
<p><b>Der Fall lag so: </b>Eine Frau wohnte ungef&auml;hr zehn Kilometer von ihrer Arbeitsst&auml;tte entfernt. Als Entfernungskilometer gab sie jedoch nicht zehn, sondern 28 Kilometer an. Dies ging jahrelang gut, doch dann bemerkte ein ortskundiger Finanzbeamter, dass es von A nach B niemals 28 Kilometer sind, sondern h&ouml;chstens zehn. Die Dame meinte daraufhin, sie fahre gerne Umwege, und au&szlig;erdem habe sie angenommen, dass nach den tats&auml;chlich gefahrenen Kilometern (also 20 statt zehn) gefragt sei. Ohne Erfolg &ndash; das Urteil lautet auf Steuerhinterziehung.<br />
	<b><br />
	Dienstwagen-Nutzer schummeln gerne umgekehrt: </b>Indem sie zu wenig statt zu viele Kilometer angeben. Der Hintergrund: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sind ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil &ndash; je k&uuml;rzer die Fahrt, umso geringer dieser steuerpflichtige Wert. </p>
<p>	<b>Was jedoch v&ouml;llig legal m&ouml;glich ist: </b>Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils beim Dienstwagen von der k&uuml;rzest m&ouml;glichen Entfernung ausgehen und beim Werbungskostenabzug in der Steuererkl&auml;rung die verkehrstechnisch g&uuml;nstigste Variante angeben. </p>
<p>	<b>Beispiel: </b>Die k&uuml;rzeste Route &uuml;ber alle m&ouml;glichen kleinen Nebenstra&szlig;en ist zehn Kilometer, diese wird f&uuml;r die Dienstwagensteuer angegeben. Die schnellste Route &uuml;ber die Autobahn mit 16 Kilometer wird in der Steuer&shy;erkl&auml;rung dagegen gerechnet.</p>
<p>Ihr Steuerberater Neustadt</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerberater Frankenthal &#8211; Was sich 2012 bei der Kinderbetreuung geändert hat</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/05/steuerberater-frankenthal-was-sich-2012-bei-der-kinderbetreuung-geaendert-hat/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 07:58:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://dienes.biz/?p=2446</guid>
		<description><![CDATA[Dieses Jahr wurde die Absetzbarkeit von Aufwendungen f&#252;r die Betreuung von Kindern grunds&#228;tzlich ge&#228;ndert. Bis 2011 konnten die Aufwendungen entweder als Werbungskosten, als Betriebsausgaben, als Sonderausgaben oder als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgezogen werden. Bis 2011 hing der Abzug zudem vom Alter des Kindes und der Berufst&#228;tigkeit der Eltern ab. Diese Unterscheidung entf&#228;llt ab dem Jahr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Dieses Jahr wurde die Absetzbarkeit von Aufwendungen f&uuml;r die Betreuung von Kindern grunds&auml;tzlich ge&auml;ndert. Bis 2011 konnten die Aufwendungen entweder als Werbungskosten, als Betriebsausgaben, als Sonderausgaben oder als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgezogen werden. Bis 2011 hing der Abzug zudem vom Alter des Kindes und der Berufst&auml;tigkeit der Eltern ab.</p>
<p><b>Diese Unterscheidung entf&auml;llt ab dem Jahr 2012<span id="more-2446"></span>: </b>Ab dem Jahr 2012 k&ouml;nnen alle Eltern maximal 2/3 der Betreuungskosten pro zum Haushalt geh&ouml;renden Kind, h&ouml;chstens aber 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Das gilt f&uuml;r alle Kinder bis 14 und zeitlich unbegrenzt bei behinderten Kindern. (&sect; 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)</p>
<p>		<b>Die Kinderbetreuung kann auch die Oma &uuml;bernehmen: </b>Notwendig ist ein wirksamer Arbeitsvertrag, der wie unter Fremden &uuml;blich durchgef&uuml;hrt wird. Wenn die eigene Gro&szlig;mutter eingesetzt wird, schadet das nicht.</p>
<p><b>Beispiel: </b>Herr und Frau X haben einen 10-j&auml;hrigen Sohn. Die beiden engagieren die Oma zur Kinderbetreuung am Nachmittag auf 400-Euro-Basis. Es fallen Kosten an in H&ouml;he von 4.800 Euro plus 14,4 Prozent Abgaben (jb 5 Prozent Kranken- und Rentenversicherung, 2 Prozent Steuer, 0,7 Prozent Umlage f&uuml;r Lohnfortzahlung, 0,14 Prozent Prozent Umlage zur Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft und 1,6 Prozent Unfallversicherung). Das macht insgesamt 5.493 Euro. Davon setzen die Eltern 2/3 oder 3.662 Euro von der Steuer ab. </p>
<p>		<b>Steuerersparnis (als Spitzensteuerzahler): </b>1.623 Euro plus Kirchensteuer. Selbst wenn man davon die Minijob-Abgaben in H&ouml;he von 693 Euro abzieht, bleiben fast 1.000 Euro &Uuml;berschuss.</p>
<p>		<b>&Uuml;brigens: </b>Nat&uuml;rlich muss der Lohn tats&auml;chlich an die Oma &uuml;berwiesen werden. Sonst w&auml;re das glatte Steuerhinterziehung. Aber niemand verbietet der Oma, einmal einen Urlaub oder z. B. das neue Klavier f&uuml;r die Enkeltochter zu spendieren.</p>
<p>Ihr Steuerberater Frankenthal</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerberater Wachenheim &#8211; Zuzahlung Minijob zur Rente</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/05/steuerberater-wachenheim-zuzahlung-minijob-zur-rente/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 07:54:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Arbeitgeber eines Minijobbers (Grenze nach wie vor 400 Euro, Anhebung auf 450 Euro derzeit noch ungewiss) muss 15 Prozent pauschale Rentenversicherungsbeitr&#228;ge zahlen. Dadurch erwirbt der Minijobber allerdings keinerlei Anspr&#252;che. Das tut er erst, wenn er freiwillig die 15 Prozent auff&#252;llt zum jeweils g&#252;ltigen vollen Rentenbeitragssatz (ab 2012 19,6 Prozent). Ein Minijobber mit 400 Euro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Der Arbeitgeber eines Minijobbers (Grenze nach wie vor 400 Euro, Anhebung auf 450 Euro derzeit noch ungewiss) muss 15 Prozent pauschale Rentenversicherungsbeitr&auml;ge zahlen. Dadurch erwirbt der Minijobber allerdings keinerlei Anspr&uuml;che. Das tut er erst, wenn er freiwillig die 15 Prozent auff&uuml;llt zum jeweils g&uuml;ltigen vollen Rentenbeitragssatz (ab 2012 19,6 Prozent).</p>
<p>Ein Minijobber mit 400 Euro Arbeitslohn muss sich also 4,6 Prozent = 18,40 von seinem Lohn abzwacken lassen, damit er Rentenversicherungsanspr&uuml;che erwirbt. Der dadurch erworbene Zuschlag zur Rente ist allerdings &uuml;berschaubar.</p>
<p><b>Hauptvorteil f&uuml;r den Minijobber<span id="more-2442"></span>: </b>Er erwirbt vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung, was ihm einen fr&uuml;heren Rentenbeginn, Anspruch auf Reha-Leistungen oder eine Rente wegen Erwerbsminderung einbringen kann. <b>Und: </b>Der Minijobber kann sich die staatliche F&ouml;rderung zur Riesterrente verschaffen.</p>
<p>		<b>&Uuml;berraschungen lauern immer wieder hier:</b></p>
<p>		<b>1. Die Zuzahlung kann nicht widerrufen werden:</b> Manchen Jobbern, die zun&auml;chst erkl&auml;ren &bdquo;Ja, ich will zuzahlen&ldquo;, tun die 18,40 Euro im Monat dann doch weh. Aber die freiwillige Zuzahlung kann nicht widerrufen werden. Wenn man gleichzeitig einen weiteren Minijob anf&auml;ngt, gilt die &bdquo;freiwillige&ldquo; Aufstockung auch f&uuml;r diesen und f&uuml;r jeden weiteren Minijob. Der Minijobber m&uuml;sste also s&auml;mtliche Minijobs f&uuml;r mindestens einen Monat beenden und dann bei einem anderen Arbeitgeber wieder neu anfangen, um aus dieser &bdquo;freiwilligen&ldquo; Zuzahlung wieder heraus zu <br />
		kommen. </p>
<p>		<b>2. &Uuml;berraschend hohe Zuzahlung bei Privathaushalten:</b> Da der Arbeit&shy;geber von privaten Minijobbern nur f&uuml;nf Prozent Rentenbeitrag zahlen muss, fehlen hier zum Regelbeitrag 14,6 Prozent = 58,40 Euro. Der private 400-Euro-Minijobber bekommt also nur 341,60 Euro heraus. </p>
<p>		<b>3. Haftung des Arbeitgebers wegen Nichtinformation des Jobbers:</b> Uns sind zwar keine Urteile bekannt, wo ein Arbeitgeber tats&auml;chlich in die Haftung genommen wurde, der seinen Jobber &uuml;ber die m&ouml;gliche Option zur Rentenversicherung nicht informiert hat. Da aber eine solche Informationspflicht besteht, ist eine solche Haftung durchaus vorstellbar. </p>
<p>		<b>Unser Rat: </b>Informieren Sie daher Ihren Minijobber im Arbeitsvertrag &uuml;ber diese M&ouml;glichkeit und lassen Sie ihn ausdr&uuml;cklich ankreuzen, ob er die Versicherungsfreiheit nutzen = nichts dazu zahlen will, oder ob er auf die Versicherungsfreiheit verzichten und freiwillig 4,6 Prozent (bzw. 14,6 Prozent im Privathaushalt) von seinem Nettolohn opfern will.</p>
<p>Ihr Steuerberater Wachenheim</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerberater Maxdorf &#8211; Rechnungen per E-Mail</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/05/steuerberater-maxdorf-rechnungen-per-e-mail/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 07:48:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechnungen als Pdf-Dokument per E-Mail berechtigen seit Juli 2011 auch zum Vorsteuerabzug. Das war vorher nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zul&#228;ssig. Der Gesetzeswortlaut verlangt, stets &#8222;die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung&#8220; zu gew&#228;hrleisten und ein &#8222;innerbetriebliches Kontrollverfahren&#8220; einzurichten, das einen &#8222;verl&#228;sslichen Pr&#252;fpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft&#8220;. (&#167; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Rechnungen als Pdf-Dokument per E-Mail berechtigen seit Juli 2011 auch zum Vorsteuerabzug. Das war vorher nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zul&auml;ssig. Der Gesetzeswortlaut verlangt, stets &bdquo;die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung&ldquo; zu gew&auml;hrleisten und ein &bdquo;innerbetriebliches Kontrollverfahren&ldquo; einzurichten, <span id="more-2438"></span>das einen &bdquo;verl&auml;sslichen Pr&uuml;fpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft&ldquo;. (&sect; 14 Abs. 1 Satz 5 und 6 UStG)</p>
<p><b>Bef&uuml;rchtung der Experten: </b>Ein Betriebspr&uuml;fer k&ouml;nnte M&auml;ngel in diesem Kontrollverfahren feststellen und daraufhin den Vorsteuerabzug streichen. </p>
<p>		<b>Hierzu stellt ein nun vorliegender Entwurf eines BMF-Schreibens klar: </b>Ausreichend ist auch ein manueller Abgleich der Rechnung mit anderen gesch&auml;ftlichen Unterlagen (z. B. Kopie der Bestellung, Auftrag, Kaufvertrag usw.). Dieses Kontrollverfahren muss nicht dokumentiert werden.<b> Auf gut Deutsch:</b> Es wird wohl ausreichen, wenn Sie dem Pr&uuml;fer sagen: &bdquo;Klar, dass ich die Rechnung gepr&uuml;ft habe und sie in Ordnung war, sonst h&auml;tte ich sie ja nicht &uuml;berwiesen.&ldquo; Diesem innerbetrieblichen Kontrollverfahren soll keine eigenst&auml;ndige Bedeutung zukommen &#8211; vor allem darf es wegen M&auml;ngeln nicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs f&uuml;hren. </p>
<p>		<b>Meine Einsch&auml;tzung:</b> Dieser Entwurf des BMF-Schreibens wird wohl kaum noch versch&auml;rft werden. &Auml;rger bei einer Betriebspr&uuml;fung wegen Rechnungen per E-Mail sind also eher unwahrscheinlich &#8211; sofern die Rechnung unver&auml;nderlich ist (keine Excel- oder Word-Dateien!), die Originaldatei gespeichert wird und der Rechnungsinhalt in Ordnung ist. Ganz Vorsichtige werden nach wie vor auf Papierrechnungen bestehen, so lange das BMF-Schreiben noch nicht in der endg&uuml;ltigen Fassung vorliegt.</p>
<p>Ihr Steuerberater Maxdorf</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		<title>Steuerberater Deidesheim &#8211; Wenn Sie als Ehepaar einen Laden oder ein Büro vermieten</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 09:33:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner ein Geb&#228;ude besitzen, das Sie mehrwertsteuerpflichtig vermieten (Gewerbefl&#228;chen, Laden, B&#252;ros), dann haben Sie auch den Vorsteuerabzug f&#252;r Heizung, Strom, Reparaturen usw. Allerdings nur, wenn die Rechnung in Ordnung ist. Beispiel: Herr und Frau Schulze haben einen Laden vermietet, der grundlegend renoviert wird. Da sich Frau Schulze um derlei Dinge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner ein Geb&auml;ude besitzen, das Sie mehrwertsteuerpflichtig vermieten (Gewerbefl&auml;chen, Laden, B&uuml;ros), dann haben Sie auch den Vorsteuerabzug f&uuml;r Heizung, Strom, Reparaturen usw. Allerdings nur, wenn die Rechnung in Ordnung ist. <span id="more-2430"></span></p>
<p><b>Beispiel: </b>Herr und Frau Schulze haben einen Laden vermietet, der grundlegend renoviert wird. Da sich Frau Schulze um derlei Dinge nicht k&uuml;mmert, bestellt Herr Schulze die Handwerker. Die Rechnung ist adressiert an &bdquo;Herrn Schulze&ldquo;.</p>
<p><b>Folge:</b> Kein Vorsteuerabzug. Richtig w&auml;re die Rechnungsadressierung an &bdquo;Herrn und Frau Schulze&ldquo; oder an &bdquo;Grundst&uuml;cksgemeinschaft Otto und Susi Schulze.&ldquo; (BFH, 23.09.09, XI R 14/08, DStR 2009, 2667)</p>
<p>Ihr Steuerberater Deidesheim</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
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		<title>Steuerberater Freinsheim &#8211; Begünstigte Handwerkerleistungen nur &#8220;im(!) Haushalt&#8221;</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/04/steuerberater-freinsheim-beguenstigte-handwerkerleistungen-nur-im-haushalt/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 09:22:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Ehepaar hatte eine Schreinerei beauftragt, die Einbauschr&#228;nke im Schlafzimmer neu zu machen. Daf&#252;r berechnete die Schreinerei einen Arbeitslohn in H&#246;he von 6.650 Euro, wovon laut Rechnung 1.050 Euro auf Arbeiten vor Ort (inkl. Anfahrt) entfielen. Nur diese 1.050 Euro ber&#252;cksichtigte das Finanzamt. Das Ehepaar wollte die 20-prozentige Steuererm&#228;&#223;igung aber f&#252;r die vollen 6.650 Euro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Ein Ehepaar hatte eine Schreinerei beauftragt, die Einbauschr&auml;nke im Schlafzimmer neu zu machen. Daf&uuml;r berechnete die Schreinerei einen Arbeitslohn in H&ouml;he von 6.650 Euro, wovon laut Rechnung 1.050 Euro auf Arbeiten vor Ort (inkl. Anfahrt) entfielen. Nur diese 1.050 Euro ber&uuml;cksichtigte das Finanzamt. <span id="more-2427"></span></p>
<p>Das Ehepaar wollte die 20-prozentige Steuererm&auml;&szlig;igung aber f&uuml;r die vollen 6.650 Euro haben und ging vor das Finanzgericht. Ohne Erfolg: Die Handwerkerleistung muss &bdquo;in einem Haushalt&ldquo; des Steuerpflichtigen erbracht werden &#8211; konkret in der Wohnung (bzw. dem Haus) nebst Zubeh&ouml;rr&auml;umen und Garten. Au&szlig;erhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen sind nicht beg&uuml;nstigt. Ausgeschlossen sind damit Leistungen, die in der Werkstatt des Handwerkers &bdquo;f&uuml;r&ldquo; den Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. (FG M&uuml;nchen, 24.10.2011, 7 K 2544/09, rkr., juris)</p>
<p>		<b>Fazit: </b>Je weniger der Handwerker in seiner Werkstatt vorarbeitet und je mehr er direkt vor Ort t&auml;tig wird, desto mehr kann der Kunde absetzen.</p>
<p>Ihr Steuerberater Freinsheim</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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		<title>Steuerberater Grünstadt &#8211; Wie sollte man als Unternehmer fürs Alter vorsorgen?</title>
		<link>http://dienes.biz/2012/04/steuerberater-gruenstadt-wie-sollte-man-als-unternehmer-fuers-alter-vorsorgen/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 09:07:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jürgen Dienes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer-News]]></category>

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		<description><![CDATA[Manche Unternehmer sind so erfolgreich, dass ein &#252;ppiges Verm&#246;gens&#173;polster im siebenstelligen Bereich die Frage der Vorsorge f&#252;rs Alter obsolet macht. Die meisten Unternehmer aber m&#252;ssen sich durchaus Gedanken machen, wie sie ihren Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten wollen. Kapital-Lebensversicherung: Dieser Klassiker der Wirtschaftswunderzeit ist mausetot. Der Garantiezins betr&#228;gt nur noch 1,75 Prozent und die Steuer&#173;befreiung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="izw_content">
<p>Manche Unternehmer sind so erfolgreich, dass ein &uuml;ppiges Verm&ouml;gens&shy;polster im siebenstelligen Bereich die Frage der Vorsorge f&uuml;rs Alter obsolet macht. Die meisten Unternehmer aber m&uuml;ssen sich durchaus Gedanken machen, wie sie ihren Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten wollen.<span id="more-2423"></span></p>
<p><b>Kapital-Lebensversicherung:</b> Dieser Klassiker der Wirtschaftswunderzeit ist mausetot. Der Garantiezins betr&auml;gt nur noch 1,75 Prozent und die Steuer&shy;befreiung wurde 2005 halbiert.</p>
<p>		<b>Selbstgenutzte Immobilie: </b>Im Alter keine Miete mehr zahlen zu m&uuml;ssen, ist sch&ouml;n. Bedenken Sie aber, dass man von der Mietfreiheit alleine noch nicht leben kann. Die Alternative zum Eigenheim kann oft sogar vorteilhafter sein: Ein disziplinierter Mieter, der die Minder-Kosten eines Mietshauses gegen&shy;&uuml;ber dem Eigenheim clever gespart hat, steht im Alter meist wohlhabender da als der H&auml;uslebauer. Ein Eigenheim ist eine Lebensstilentscheidung, die absolut in Ordnung ist, wenn man sie sich leisten kann. Ein zwingender Baustein der Altersversorgung ist das Eigenheim nicht.</p>
<p>		<b>Vermietete Immobilien: </b>Wenn man die Mietvertr&auml;ge wertgesichert hat, hat man eine automatische Anpassung der Mieten an die Inflation. In Zeiten niedriger Zinsen zahlt sich das Haus zum Teil &bdquo;von alleine&ldquo; aus den Mieten ab. Nachteile: Hoher Arbeitsaufwand, Gefahr durch Leerstand oder zahlungsunf&auml;hige Mieter. Schubweise immer wieder Renovierungsbedarf. F&uuml;rs Alter sind vermiete Immobilien nicht unbedenklich. Oder wollen Sie als 75-j&auml;hriger noch mit renitenten Mietern diskutieren oder Mietr&uuml;ckst&auml;nde anmahnen?</p>
<p>		<b>Private klassische Rentenversicherung: </b>Ein wenig rentables Modell, daf&uuml;r aber &bdquo;wartungsarm&ldquo; und lebenslang garantiert. Die Ertr&auml;ge in der Ansparphase sind zwar m&auml;&szlig;ig, aber steuerbefreit. Absetzen kann man die Einzahlungen nicht, daf&uuml;r sind die Auszahlungen zu 82 Prozent steuerfrei ( bei Rentenbeginn mit 65). Den Vorteil, dass die Rente &bdquo;automatisch&ldquo; jeden Monat kommt, sollte man nicht untersch&auml;tzen, gerade wenn man an Gefahren wie Alzheimer &amp; Co. denkt.</p>
<p>		<b>Basis-Rente (= R&uuml;rup-Rente): </b>Funktioniert im Prinzip genauso, allerdings steuerlich ganz anders: Einzahlungen in H&ouml;he von maximal 20.000 Euro pro Jahr sind im Jahr 2012 zu 74 Prozent absetzbar (Satz steigt jedes Jahr um zwei Prozent an, bis 100 Prozent erreicht sind), Auszahlungen voll steuerpflichtig. Bis jetzt konnte noch kein glaubw&uuml;rdiger Experte vorrechnen, dass das unterm Strich zu h&ouml;heren Nachsteuer-Renditen f&uuml;hrt als eine klassische Privatrente. Au&szlig;erdem sind R&uuml;rup-Renten nicht beleihbar, nicht kapitalisierbar und nicht vererblich. Beim Tod geh&ouml;rt das Geld der Versicherung.</p>
<p>		<b>Aktien: I</b>n der Ansparphase gibt es wohl kaum eine rentablere Anlageform als ein weltweit gestreutes Depot, welches man mit minimalen Kosten f&uuml;hrt (vorzugsweise ETFs &#8211; Exchange Traded Funds &#8211; verwenden). In der Rentenphase w&auml;re das aber zu arbeitsintensiv und zu nervenbelastend. Zum Renteneintritt bietet sich stattdessen die (weitgehende) Aufl&ouml;sung des Depots und die Einzahlung in eine sofort beginnende Rentenversicherung an. So hat man gute Renditen in der Ansparphase verbunden mit einer wartungsarmen und Nerven schonenden Variante in der Auszahlungsphase.</p>
<p>Ihr Steuerberater Gr&uuml;nstadt</p>
<p>Dienes + Wei&szlig;</p>
</div>
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